Reingefallen?

Welcher Jurist/Experte würde Auskunft geben?(etwas dringend)!!
Ist das korrekt? Wenn ein Mandant Prozesskostenhilfe bekommt, kann ein RA. daraufhin seine Tätigkeit einschränken und den Mandanten alles selber machen lassen,nur sehr spärlich Auskunft geben und denselben mehr oder weniger seinem Schicksal überlassen???

Kann ein RA.,obwohl eine Sache über die RSV. bezahlt wird, noch extra eine Rechnung erstellen, ohne den Mandanten vorher darüber zu informieren?

Kann ein RA. erst ein Mandat annehmen, dies dann aber sang und klanglos niederlegen, ohne seinen Mandanten darüber zu unterrichten??

Wer hat auch schon solche Erfahrungen gemacht?
An alle Ratgebenden schon jetzt herzlichen Dank. Anworten bitte direkt an mich.
Vielen Dank von Hexe.

Welcher Jurist/Experte würde Auskunft geben?(etwas dringend)!!
Ist das korrekt? Wenn ein Mandant Prozesskostenhilfe bekommt,
kann ein RA. daraufhin seine Tätigkeit einschränken und den
Mandanten alles selber machen lassen,nur sehr spärlich
Auskunft geben und denselben mehr oder weniger seinem
Schicksal überlassen???

Das hat nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun, sondern mit der Einstellung dieses Juristen, dem ausser das Geld alles andere egal sein dürfte. Was unter „alles selber machen“ zu verstehen ist, müsstest Du vielleicht etwas erläutern. Denn auch ein Mandant hat eine Mitwirkungspflicht. Kommt er dieser nicht nach, kann er auch nicht richtig vertreten werden.

Kann ein RA.,obwohl eine Sache über die RSV. bezahlt wird,
noch extra eine Rechnung erstellen, ohne den Mandanten vorher
darüber zu informieren?

Ja, RSV-heisst wohl Rechtsschutzversicherung - und zwar kann es durchaus sein, das die RSV z.B. Fahrtkosten an einen anderen Gerichtsort nicht zahlt, weil es zumutbar war, am Gerichtsort einen Anwalt zu nehmen.

Kann ein RA. erst ein Mandat annehmen, dies dann aber sang und
klanglos niederlegen, ohne seinen Mandanten darüber zu
unterrichten??

Dies geschieht in der Regel nicht.

Wer hat auch schon solche Erfahrungen gemacht?
An alle Ratgebenden schon jetzt herzlichen Dank. Anworten
bitte direkt an mich.
Vielen Dank von Hexe.

Hier sind drei unterschiedliche Ansätze zur Frage gestellt, die zusammen nie in einem Verfahren unter normlen Voraussetzungen vorkommen werden. Sie können aber vorkommen, wenn der Mandant den Anwalt versucht hat anzulügen, grundsätzlich es mit der Wahrheit nicht genau nimmt oder Unterlagen nicht beibringt. Was jedoch nicht möglich ist, daher handelt es sich bei Deiner Frage wohl um Testfragen, ohne konkreten Vordergrund - es gibt grundsätzlich bei Vorliegen einer RSV nie Prozesskostenhilfe.

Gruss Günter

Hi!

Welcher Jurist/Experte würde Auskunft geben?(etwas dringend)!!
Ist das korrekt? Wenn ein Mandant Prozesskostenhilfe bekommt,
kann ein RA. daraufhin seine Tätigkeit einschränken und den
Mandanten alles selber machen lassen,nur sehr spärlich
Auskunft geben und denselben mehr oder weniger seinem
Schicksal überlassen???

Ein Anwalt sollte immer gleich arbeiten, doch das Problem ist das Anwälte nahezu Narrenfreiheit haben in D und auch die Anwaltskammern zu wünschen übrig lassen. Das bedeutet, daß ein Anwalt sein Geld auch bekommt wenn er sich nahezu gar nicht um den Fall kümmert. Selbst wenn er ohne Vorbereitung in den Gerichtssaal kommt verdient ein Anwalt sein Geld! Traurig, aber in Deutschland legal und nicht aussergewöhnlich!

Kann ein RA.,obwohl eine Sache über die RSV. bezahlt wird,
noch extra eine Rechnung erstellen, ohne den Mandanten vorher
darüber zu informieren?

Ohne Infos wohl eher nein, aber vielleicht kommt da ja noch ein Experte ;o)

Kann ein RA. erst ein Mandat annehmen, dies dann aber sang und
klanglos niederlegen, ohne seinen Mandanten darüber zu
unterrichten??

Ohne den Mandanten zu unterrichten nicht, aber einfach niederlegen mit fadenscheiniger Begründung durchaus.

Bei mir hat ein Anwalt mich nicht informiert über den PRozeßvorgang und gar einen zweiten ohne meine Kenntniss angefangen. Habe das erst erfahren, als ich hörte das der Gerichtsvollzieher unterwegs war…und das bei einem an sich glasklaren und einfachen Prozess ;o(

Das ist aber eher die Ausnahme, denn dieser Anwalt war halt völlig heruntergekommen und hat wohl einige Mandanten „verarscht“, sodaß hier sogar die Staatsanwaltschaft von der von mir unterrichteten Anwaltskammer informiert wurde und das Verfahren läuft.

Wer hat auch schon solche Erfahrungen gemacht?
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Vielen Dank von Hexe.

Im Normalfalle sollte man einen neuen Anwalt nehmen und das andere als „Lehrgeld“ betrachten. Es ist leider so, daß sich Anwälte vieles bis alles erlauben dürfen ohne das man als Laie wirklich ne reelle Chance hat etwas dagegen zu unternehmen - zumal viele Aktionen der Anwälte (wie z. b. obige) rechtlich sogar abgesichert sind - welch ein Blödsinn manchmal. Das ist imho eines der größten Probleme/Feher in unserem Rechtstaat!

Du bist leider wahrlich kein Einzelfall mit deinem Problem und das kommt durchaus häufiger vor - aber GottseiDank halt immer noch die eher seltene Ausnahme ;o)

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