Reingelegt, was Tun ?!?!

Nehmen wir folgenden Fall an,
Person a lässt sich von Person B folgendes Geschäft vorschlagen:
Person a gibt Person B eine gewisse Summe, sagen wir 4000€.
Abgemacht ist nun, das Person a jeden Monat ca.600 - 1000€ bekommt und wenn sie keine Lust mehr auf das Geschäft hat, bekommt sie jederzeit ihren Einsatz von 4000€ zurück.
Worin investiert wird ist Person a völlig unbekannt.
Nun passiert aber gar nichts.
Es ist bekannt, dass es sich hier natürlich um eigene Dummheit handelt, und das es schwer sein würde Rechtlich etwas geltend zu machen, dennoch wäre interessant zu wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gäbe, den Täter in diesem Fall in irgendeiner Weise zu schädigen?
Wäre dies denn nicht z.b. eine Unterschlagung, da Person b das Geld ja nicht zum verabredeten Zweck verwendet hat. Und gehen wir noch einen Schritt weiter und gehen davon aus, dass es einen Vertrag zwischen den Parteien gäbe, in dem die Rückzahlung der o.g. Summe bis spätestens Juni erfolgen muss.
Ist es dann vorher überhaupt möglich/Sinnvoll etwas zu tun?
Wäre es in diesem Fall ratsam einen Anwalt zu Kontaktieren oder eine Anzeige zu machen?
Vielen dank für eure Antworten lg

Person a gibt Person B eine gewisse Summe, sagen wir 4000€.
Abgemacht ist nun, das Person a jeden Monat ca.600 - 1000€
bekommt und wenn sie keine Lust mehr auf das Geschäft hat,
bekommt sie jederzeit ihren Einsatz von 4000€ zurück.

Beim besten Willen kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand an so einen Stuss glaubt.

Worin investiert wird ist Person a völlig unbekannt.

Roulette?

Wäre dies denn nicht z.b. eine Unterschlagung, da
Person b das Geld ja nicht zum verabredeten Zweck verwendet
hat.

Da die Art der „Investition“ nicht bekannt ist, ist auch nicht bekannt, ob das Geld nicht doch in eine „hoch Rendite trächtige Investition“ bei der Spielbank gesteckt wurde.
Und gehen wir noch einen Schritt weiter und gehen davon

aus, dass es einen Vertrag zwischen den Parteien gäbe, in dem
die Rückzahlung der o.g. Summe bis spätestens Juni erfolgen
muss.

Also ein endfälliges Darlehen.

Ist es dann vorher überhaupt möglich/Sinnvoll etwas zu tun?

Was wurde vertraglich zum Thema vorzeitige Rückzahlung/Kündigung vertraglich vereinbart?

Wäre es in diesem Fall ratsam einen Anwalt zu Kontaktieren

Unbedingt, der Anwalt bestreitet seinen Lebensunterhalt vom Honorar seiner Mandanten.

oder eine Anzeige zu machen?

Auch eine Möglichkeit. Stichwort: Wucher.

Gruß Keki

Hallo,

aus den Angaben lässt sich rudimentär ein (wohl endfälliger) Darlehensvertrag über 4.000,00 EUR mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit durch den Darlehensgeber konstruieren.

Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob die vereinbarte Summe von 600 - 1.000 EUR pro Monat lediglich die Verzinsung der Darlehenssumme darstellt oder auch einen Tilgungsanteil enthält.

Wenn weder die monatlichen Raten fließen noch der Darlehensbetrag nach Ablauf der Laufzeit zurückgezahlt wurde, sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderung betraut werden.

Eine Strafanzeige mag zwar persönlich befriedigend sein, hilft dem Gläubiger aber nicht wirklich weiter. Im Rahmen eines Strafverfahrens erhält der Schuldner ggf. eine Geld- oder sogar Haftstrafe, zur Rückzahlung des Betrages wird er im Strafverfahren aber nicht verurteilt. Erhält der Schuldner lediglich eine Geldstrafe verschlechtert der Gläubiger sogar seine Chancen darauf sein Geld zu erhalten, da der Schuldner dann nicht nur seine Schulden, sondern auch die Geldstrafe zahlen muss. Ein Strafverfahren ist nur dann sinnvoll, wenn eine Insolvenz des Schuldners droht, um die Forderung ggf. insolvenzfest zu machen, so dass diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird.