Reinheitsgebot

Tach liebe Freunde von Recht und Gesetz!

Ich habe gestern mit einem Freund darüber diskutiert, was passiert, wenn das Reinheitsgebot als gültiges Gesetz von der EU aufgehoben wird. Natürlich darf jeder in Deutschland dann sein Bier so brauen wie und womit er will, aber darf er es dann auch Pils/Bier nennen und darf er dann fälschlicherweise „nach dem Reinheitsgebot gebraut“ daraufschreiben? Gibt es dazu schon eine Biernorm der EU?
Vielen Dank schonmal für Eure Meinung!

Der Michael

Hallo Michael,

EU-weit ist das „Reinheitsgebot“ bereits seit 1987 nicht mehr gültig; in Deutschland dürfen demnach Biere aus anderen EU-Staaten, die den dort gültigen Bestimmungen entsprechen, vertrieben werden, mit dem Zugeständnis, dass alle Inhaltsstoffe angegeben werden müssen.

Die Zusatzstoffzulassungsverordnung der EU wurde im Februar 1998 in deutsches Recht umgesetzt; seitdem können auch deutsche Brauer theoretisch Zusatzstoffe ins Bier mischen. Ein derart gebrautes Bier darf halt nicht mehr als nach dem Reinheitsgebot gebraut angepriesen werden. Tut man das doch, ist das irreführende Werbung nach UWG und kann abgemahnt werden.

Erfreulicherweise fühlen sich die deutschen Brauer aber dem Reinheitsgebot traditionell verpflichtet, schon allein aus der Tatsache heraus, dass Zusatzstoffe im Bier völlig unnötig sind. Das haben die deutschen Brauer jetzt über Jahrhunderte unter Beweis gestellt.

Pils darf ein Bier sowieso nur heißen, wenn es in Pilsen gebraut wurde, ansonsten ist es „nach Pilsener Art“.

Passiert ist eigentlich nicht viel, man kann seitdem halt auch Guiness oder diese grausigen mexikanischen Gesöffe in deutschen Läden kaufen, das Zeug spielt aber für den deutschen Markt so gut wie keine Rolle.

Gruß
Feanor

Hallo

Pils darf ein Bier sowieso nur heißen, wenn es in Pilsen
gebraut wurde, ansonsten ist es „nach Pilsener Art“.

das verstehe ich nicht, Ich komme gerade aus dem Getränkemarkt und auf den Flaschen steht überall „Pils“, „Pilsener“ usw, Den Aufdruck „nach Pilsener Art“ habe ich nicht gefunden. Alles heimische Biere - Bier aus Pilsen bekomme ich hier eh’ nicht.

Großes Fragezeichen

Gruß Andreas

Ganz streng genommen, müßten alle Pils/Pilsener Biere „nach Pilsener Art gebraut“ heißen. Diese Verkürzung hat sich im Laufe der Jahrzehnten eingebürgert u.a. auch deshalb, weil nach 1945 die CSSR keine großen Anstrengungen unternommen hat, das Ursprungs- und Namensrecht des orig. Pilsener Bieres außerhalb des Ostblocks zu sichern. Kurzum, die Ursprungsmarke Pils aus Pilsen ist warenzeichenrechtlich gesehen „verwässert“ worden. Aber (!) in einem Punkt haben die Pilsener aufgepaßt. Jeder Brauerei ist es verboten das „Pilsener“ als „original Pilsener“ zu bezeichnen. Bier als Pilsen ist international (warenzeichenrechtlich) zu Gunsten der lokalen Brauereien in Pilsen gesichert.

Ganz allg. werden als Pils-Bier diese Sorten bezeichnet, die besonders stark gehopft sind. Mehr dazu bei den einschlägigen Bier-Homepages, wie zB http://www.bier.de

Nach soviel theoretischem Pilsner brauche ich jetzt ein bayer. Exportbier oder a gscheits Hefeweizen…

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