Reinigung Arbeitskleidung absetzen

Hallo!
Man darf ja 110 Euro ohne Quittungen für Arbeitskleidung absetzen.
Frage: Sind in diesen 110 € Kosten für Reinigung von Arbeitskleidung schon dabei?
Darf man ohne Belege noch z.B. 30 - 50 Euro obendrauf für Reinigung gelten machen?
Wird das Finanzamt glauben? Wer hat da schon Erfahrung? Danke im Voraus.

Nichtaufgriffsgrenzen
Servus,

die Nichtaufgriffsgrenze für Arbeitsmittel von 110 € bedeutet, dass ein erklärter Aufwand für Arbeitsmittel bis 110 € nicht weiter nachgeprüft wird. Ob es sich dabei um Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeug, Reinigung von Arbeitskleidung oder Büromaterial handelt, ist egal.

Wenn man mehr erklärt, muss man damit rechnen, dass Nachweise für den gesamten erklärten Betrag angefordert werden, so dass man am Ende gar nix hat.

Schöne Grüße

MM