hallo,
meine frage ist: ist mein arbeitgeber (Leiharbeit) verpflichtet die mir zur verfügung gestellte arbeitskleidung auch zu reinigen? bzw. kann ich der zeitarbeitsfirma die reinigung in rechnung stellen?
ich arbeite für eine zeitarbeitsfirma bei der Deutschen Bahn in einem Ausbesserungswerk (schwere instandhaltung) , die festangestellten bekommen ihre wäsche gewaschen ich muss sie selber waschen (die arbeit ist sehr schmutzig) , ich arbeite mit fetten, ölen und farben.
danke für konkrete antworten
gruß rico