Hallo, allgemeine Frage zum Mietverhältnis:
Lt Mietvertrag gehört zur Wohnung ein PKW-Stellplatz.
Dieser ist ökologisch angelegt, d.h. mit Rasengitter-
steinen. In den offenen Steinlücken bildet sich natur-
gemäß Grünzeug. Ist die Entfernung dieses Unkrauts
eine Angelegenheit der Reinigung und somit Sache des
Mieters oder Grundstücksunterhaltung und damit der
Vermieter zuständig. Im Mietvertrag gibt es hierüber
keinen besonderen Passus.
Erbitte freundlichste Ihre unverbindliche rechtsverstän-
dige Meinung. Gruß
Lt Mietvertrag gehört zur Wohnung ein PKW-Stellplatz.
Dieser ist ökologisch angelegt, d.h. mit Rasengitter-
steinen. In den offenen Steinlücken bildet sich natur-
gemäß Grünzeug. Ist die Entfernung dieses Unkrauts
eine Angelegenheit der Reinigung und somit Sache des
Mieters oder Grundstücksunterhaltung und damit der
Vermieter zuständig. Im Mietvertrag gibt es hierüber
keinen besonderen Passus.
Hallo Petersen1899,
“Rasengittersteine“ sagt ja schon, dass in den Lücken etwas wachsen soll. Oder was verstehst du unter „ökologisch angelegt“? Da kann man einfach mit dem Rasenmäher darüber gehen.
Ich würde das genau so bewerten, als wenn etwas Rasen zum Mietgegenstand gehört. Nur ist dieser geeignet, dass auch ein Fahrzeug darauf parken kann.
Grüße
Ulf