Reinigung hat Ware verloren

Ich habe eine geliehene Tischdecke zum waschen in der Reinigung abgegeben. Diese ist dort jetzt nicht mehr auffindbar. Mir wurde eine andere Decke als „Ersatz“ ausgehändigt. Diese entspricht aber weder im Stoff noch im Design der Qualität der von mir dort abgegebenen Tischdecke. Ist die Reinigung verpflichtet, einen gleichwertigen Neuanschaffung zu bezahlen?

Hi, Sabinchen, Danke, dass Du mich als Experten ausgewählt hast, aber ich denke, für diese Frage wäre ein Rechtsverdreher eher der Richtige…
Als Gebäudereinigermeister weiß ich wohl einiges über das Wie und Womit von Reinigungen, aber Deine Frage geht ja vielmehr in den rechtlichen oder versicherungstechnischen Bereich.
Versuchs da besser nochmal.
Viel Glück
Beasley

Tut mir leid da kann ich nichts zu sagen hab zwar Ahnung von Reinigung aber mehr von Reinigung im Sinne von „saubermachen“

Hallo Sabinchen224,
wenn ein Teil in der Wäscherei oder Reinigung, so wie in einer Annahmestelle nicht mehr auffindbar ist sieht es so aus:

  1. Du mußt leider erst einmal 6 Wochen warten, denn die Tischdecke kann sich wieder einfinden, vieleicht verkehrt ausgeliefert.
  2. Sind die sechs Wochen um, brauchst Du dich nicht mit Ersatz abfinden, nur wenn Du es möchtest.
  3. Du Mußt der Reinigung volgendes vorlegen oder beantworten.
    3a.) Wie teuer ist die Tischdecke gewesen.
    3b.) Wie alt ist die Tischdecke oder in welchen Jahr gekauft.
    3c.) Wo wurde die Tischdecke gekauft.

Du solltest hier die Wahrheit sagen, denn es kann sich die Tischdecke auch nach sechs Wochen einfinden und wenn dann festgestellt wird, dass diese älter ist, bekommst Du den schwarzen Peter.

Auf meiner Homepage liegt eine Tabell zum berechnen der verloren gegangenen Tischdecke vor.

http://www.textilpflege-buechen.de/

unter Zeitwerttabelle.

Wenn Du das errechnet hast, haßt Du den Wert der ersetzt werden muß!!!

Wenn noch Fragen auftauchen, melde dich ganz einfach noch einmal.
Mfg
H.Pätzmann

Hallo liebes Sabinchen 224 !

Leider handelt es sich hier nur um eine rechtliche Frage und nicht um Reinigungs- oder Anwendungstechnik.
Antwort können eigentlich nur die Geschäftsbedingungen der Reingungsfirma geben.
Sollte keine Lösung in Deinem Sinne geben - ich bin auch der Meinung, die Reinigung muss gleichwertigen Ersatz leisten - besteht ev. noch eine Regulierungsmöglichkeit über Deine private Haftpflichtversicherung.

Viel Glück und liebe Grüße

Eugen

Hallo Sabine,

eigentlich sollte die Wäscherrei eine Betriebshaftpflichtversicherung haben die den Schaden abdeckt. Ersatz muss die Wäscherei schon stellen. Jetzt kommt es darauf an, kannst du den Wert deiner Tischdecke belegen, oder du gibst dich mit vorgeschlagener Ware zufrieden. Um deine genaue pos. zu klären würde ich entweder, wenn du Rechtschutzversichert bist bei der Hotline anrufen oder bei der Verbraucherzentrale genaue möglichkeiten klären. Kannst mich ja auf den laufendem halten

gruß

Andre

Die Reinigung ist verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen. Laß Dir das nicht gefallen.
Grüße