Guten Morgen,
folgende Sachlage:
Mieter hat im Februar 2013 ein Reienhaus zur Miete bezogen. Einige Tage nach Einzug wurde ein bzw. genaugenommen mehrere Wasserschäden festgestellt. Zwei der drei Schäden wurden mittlerweile beseitigt, bei einem Schaden ist die Ursache unklar.
Daher wurden im Keller einige Fliesen aufgestämmt, etc. das ergab mehrmals massive Verunreinigungen im bezogenen Haus. Der Mieter hat bisher jedes Mal selbstständig die Reinigung im Haus vorgenommen.
Jetzt sollen die Fliesen weiter aufgestämmt werden um die Löcher, die für die Trocknungen benötigt wurden, fachmännisch zu verschließen. Der zuständige Handwerker war bereits im Haus und hat gesagt, dass vom Keller bis zum 1.OG mit sehr viel Feinstaub zu rechnen ist. Auch Abkleben und Abdecken würde nicht viel bringen.
Der Mieter hat jetzt bisher vier mal selber gereinigt und sieht das nicht mehr ein. Der Feinstaub befindet sich in und auf allen Oberflächen, liegt an allen Fenstern, in allen elektronischen Geräten, etc. weil der Vermieter nicht in der Lage ist Handwerker zu engagieren, die entsprechende Maßnahmen ergreifen um das Eigentum des Mieters zu schützen. Wenn der Mieter die Handwerker auf entsprechende Maßnahmen anspricht, so hat dieser kein entsperechendes Material mit und fühlt sich auch nicht dafür verantwortlich.
Frage: In wiefern kann man den Vermieter zur Reinigung durch eine Firma nach den Handwerkerarbeiten verpflichen? Nach 5 Moanten Handwerker im Haus und dauerndem Dreck fühlt sich der Mieter einfach nicht mehr in der Lage das erneut zu übernehmen.
Danke und Gruß,
Anna