Hallo,
mein Vermieter hat das Treppenhaus renovieren lassen (Farbiger Rauputz).
Die Handwerker haben nach der Fertigstellung das Treppenhaus nicht gereinigt.
Wer ist für die Reinigung zuständig?
Mieter oder Vermieter?
Die Handwerker
Würde einfach mal den Vermieter freundlich darauf hinweisen dass die Handwerker viel Schmutz hinterlassen haben (damit er das reklamieren kann).
Ansonsten: Ist es viel Zusatzaufwand? Ist halt gut fürs „Klima“ wenn man nicht jede Kleinigkeit vom Vermieter machen lässt.
Gruß
Hallo,
derjenige der den Dreck gemacht hat
Die Baustellenreinigung ist eigentlich Sache des Handwerkers also des Vermieters, der ihn beauftragt hat. Aber wenn nur „normale“ Verschmutzung zurückbleibt, die bei einer üblichen Treppenhausreinigung verschwindet, kann sich der Mieter schlecht sträuben.
im Zweifelsfall der Handwerker
Im Normalfall wird die Reinigung direkt bei der Auftragsvergabe geklärt und vergeben. Ist das nicht passiert, muss der Vermieter den „Dreck entfernen“ (lassen). Natürlich auf seine Kosten.
Wer ist für die Reinigung zuständig?
Mieter oder Vermieter?
hallo,
das ist dann eine baufeinreinigung, und die macht ganz klar der handwerker, und wenn der’s doch nicht macht, dann muss der vermieter sich kümmern. der mieter jedenfalls nicht, selbst dann nicht, wenn die reguläre unterhaltsreinigung vereinbarungsgemäß durch den mieter erfolgen sollte.
viele grüße
salomo
hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich schätze, dass der VM selbst ran muss. Habe im Netz dazu allerdings nur etwas im Rahmen von Modernisierungen gefunden:
Für die Reinigung der Wohnung nach staubverursachenden Fliesenarbeiten sprach das AG Hamburg einer Mieterin Aufwendungsersatz in Höhe 100 € für 10 Stunden Arbeit zu je 10 € zu (48 C 230/06, Urteil vom 6.3.2007, MieterJournal 2007, 47).
Sorry, mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Viee Grüße,
mannheim13
Selbstverständlich der Vermieter - dieser hat ja auch die Renovierung in Auftrag gegeben und es handelt sich hier auch nicht um eine Modernisierung sondern um eine Renovierung,was nicht auf die Miete umgelegt werden darf. Eine Reinigung muss daher vom Vermieter übernommen werden.
Meiner Meinung nach der die Arbeiten veranlasst hat - also der Vermieter. Aber was steht im Mietvertrag? Nachlesen oder Vermieter bitten auch die Endreinigung zu veranlassen.
Hallo,
der Vermieter hat die Arbeiten beauftragt also ist er auch für die Reinigung zuständig. Allerdings weiß ich nicht, ob er die Arbeiten sowie die Endreinigung auf die Mieter umlegt in der Nebenkostenabrechnung am Ende des Jahres. Da wäre es dann von Vorteil, wenn man anbietet, die Reinigung selbst durchzuführen und um einen Pauschalnachlass bei den Nebenkosten bittet. Unser Vermieter gibt z.B. für Streichen des Treppenhauses pauschal 50,00 € Erlass auf Nebenkosten. Vielleicht mal mit dem Vermieter sprechen.
Hoffe damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse
Ciao Machatsch,
grundsätzlich: Es gilt das Verursacher-Prinzip. Der Vermiter ist Auftraggeber und hat für die Reinigung zu sorgen. Sollte er mit dieser Teilleistung den Handwerker nicht beauftragt haben, muss er eine Reinigungsfirma beauftragen. Entsprechend müsstet ihr den Vermieter über den Mißstand informieren.
Die Tage hast du dich informiert ob der Vermieter die Renovierungskosten auf die Mieter umlegen kann.
So der Reinigungsaufwand überschaubar ist und du nicht befürchtest bei der Reinigung Schäden zu verursachen oder aufzudecken erwäge ob du (inkl. Nachbarn) die Reinigung viell selber übernehmen könntet.
Über die rechtliche Argumente würde der Vermieter zusätzlich auch moralisch Probleme bei der Durchsetzung seiner Ansprüche haben.
Wie immer empfehele ich den Weg der Diplomatie. Keiner profotiert von langen Streitigkeiten. Wäge Aufwand, Nutzen und Kosten ab und geh entsprechend auf deinen Vermieter zu.
Viel Erfolg!
cumar
der Vermieter
lg
MT
Ich bin der Meinung, dass die Reinigung des Treppenhausen vom Handwerker erfolgen muß. Da der Vermieter hier die Aufsichtpflicht über die Arbeiten hatte, hätte er dafür sorgen müssen, dass die Hanwerker ihre Baustelle ordnungsgemäß gereinigt verlassen. War das nicht der Falle, ist es m.E. Sache des Vermieters, die Reinigung selbst vornehmen oder vornehmen zu lassenzu lassen.
Hallo,
Ihr habt wahrscheinlich diese in Teilen der Republik übliche „Hausreinigung durch Mieter“ Vereinbarung im MV. Das gibt es hier nicht - kann leider gar nicht helfen.
Die Frage würde sich mir erst garnicht stellen, die Hausreinigung ist hier immer Sache des Vermieters, das bezahle ich mit den Nebenkosten. Ich hätte allerdings gedacht, in Eurem Fall gelte zumindest ein Verursacher-Prinzip.
Sry