Die Auslegeware des Mieters ist bereits 16 Jahre,er hat sie bei Einzug April 1997 als mitvermietet(neu verlegt) übernommen.Sie ist ganz normal nach den Jahren abgewohnt,ohne jegliche Extraschäden.
Frage:smiley:ie Shamponierungskosten (Schönheitsreparatur) übernimmt Mieter o.Vermieter?
Mit 16 Jahren ist ein Teppichboden i.d.R. bereits verbraucht und muss ersetzt werden(vom Vermieter).
Wobei es nicht um Flecken und somit vom Mieter verursachte Schäden geht.
Aber allein der normale ordnungsgemäße Gebrauch sorgt für die Abnutzung ,Laufspuren und Verschmutzung.
Wenn der Vermieter meint,man kann das „Leben“ des Teppichbodens so noch etwas verlängern,immer zu,dann möge er das auf seine Kosten veranlassen.
Guten Tag,
Die Frage ist nur,ob der Mieter eine ganz neue Auslegeware bekommen muss,oder ob er auch bei Shamponierung bleiben kann,da das Ausräumen des Raumes sehr aufwändig wäre…
Gruss,David