Guten Tag,
mich würden Ihre Meinungen zu folgendem Fall interessieren:
Zu einer Mietwohnung gehört ein PKW-Stellplatz, der allerdings nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wird und somit auch nicht mit extra-Kosten aufgelistet ist. Eigentlich wird er an keiner Stelle, auch nicht in der Hausordnung, erwähnt.
Nun bekommt der Mieter nach langjähriger Benutzung des Parkplatzes die Aufforderung, diesen von Unkraut zu befreien, andernfalls würde eine Firma damit beauftragt, deren Kosten der Mieter zu tragen hat.
Kann der Vermieter das fordern?
Zu den Betreibskosten werden im Mietvertrag sowohl Straßenreinigung als auch Gartenpflege aufgelistet. Fällt darunter auch die Reinigung der Parkplätze?
Ich bin gespannt, wie Ihre Meinung dazu ist!
Hallo!
Na, das ist doch wohl sonnenklar.
Nein, kann nicht vom Mieter verlangt werden, selbst dann nicht,wenn er den Stellplatz zugewiesen bekommt hätte. Abweichendes müsste im Vertrag vereinbart werden.
Das kann doch über die Gartenpflege/Straßenreinigung usw. auf alle Mieter umgelegt werden.
MfG
duck313
Kann der Vermieter das fordern?
Nein aber er könnte auf die Idee kommen dem Mieter zu verbieten diesen weiter zu nutzen, da er ja nicht mitgemietet ist laut Vertrag.
Der Plem
Nun bekommt der Mieter nach langjähriger Benutzung des
Parkplatzes die Aufforderung, diesen von Unkraut zu befreien,
andernfalls würde eine Firma damit beauftragt, deren Kosten
der Mieter zu tragen hat.
Kann der Vermieter das fordern?
Tatsächlich kann er „die Kosten (…) der Pflege (…) von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen“ als Betriebskostenart umlegen, § 2 Nr. 10 BertKV.
Und dem Mieter die Nutzung eines Stellplatzes jederzeit untersagen.
G imager