Reinigungs-Aktion in einem Tiergarten

Hallo,
angenommen, eine Tierschutz-Gruppe möchte auf Miss-Stände (vor allem auf Schmutz) in einem Zoo hinweisen und ruft zu einer „Zoo-Putzede“ auf.
Stellt das „Hausfriedensbruch“ dar? Kann der Zoo juristisch gegen diese Aktion vorgehen oder muss er die Aktion hinnehmen?
Danke
Slides

angenommen, eine Tierschutz-Gruppe möchte auf Miss-Stände (vor
allem auf Schmutz) in einem Zoo hinweisen und ruft zu einer
„Zoo-Putzede“ auf.
Stellt das „Hausfriedensbruch“ dar? Kann der Zoo juristisch
gegen diese Aktion vorgehen oder muss er die Aktion hinnehmen?
Danke
Slides

hausfriedensbruch ist es, wenn der tatbestand des§ 123 stgb erfüllt ist. es kommt also darauf an, wie man sich zutritt verschafft.

„der zoo“ muss die personen nicht einlassen bzw. kann ein hausverbot aussprechen und mittels staatsgewalt durchsetzen lassen.

p.s. wäre es nicht sinnvoller statt auf verschmutzte wege auf die eingepferchten „wildtiere“ aufmerksam zu machen…

Der Zoobetreiber hat auf seinem Gelände in jedem Fall Hausrecht. Er kann also Jeden des Geländes verweisen und muss dafür nicht einmal eine Begründung liefern. Spätestens dann handelt es sich um Hausfriedensbruch.

Darüber hinaus klingt das ja so, als wäre die Absicht in Bereiche vorzudringen, zu denen Besucher üblicherweise keinen Zutritt haben. Dies kann von vorneherein als Hausfriedensbruch gewertet werden.

Hallo,
angenommen, eine Tierschutz-Gruppe möchte auf Miss-Stände (vor
allem auf Schmutz) in einem Zoo hinweisen und ruft zu einer
„Zoo-Putzede“ auf.
Stellt das „Hausfriedensbruch“ dar?

Wenn die Leute außerhalb der Öffnungszeiten „eindringen“, natürlich.
Wenn die Leute brav ihre Eintrittskarten kaufen und bezahlen und dann zu den regulären Öffnungszeiten hineingehen erst einmal nicht.

Kann der Zoo juristisch
gegen diese Aktion vorgehen oder muss er die Aktion hinnehmen?

Erst einmal kann der Zoobetreiber jeder Person Hausverbot erteilen. Auch wenn bezahlt wurde. Danach könnte es Hausfriedensbruch werden.
Wenn aber Besucher anfangen Müll aus den Gebüschen aufzuheben oder auf den Gehwegen aufzuheben ist alles in Ordnung solange kein Angestellter was sagt. Ansonsten muss man sich an die Anweisungen des Personals halten.

Falls Gehege betreten werden ist das erst einmal eine Gefahr für sich als auch für andere. Gefährdung dritter etc.
Sachbeschädigung, dann grob fahrlässige Gefährdung der Tiere durch unsachgemäße oder falsch ausgewählte Putzmittel.

Je nachdem was da genau passiert und ob bzw. welche Folgeschäden vielleicht entstehen kann man da einiges konstruieren.

Danke
Slides

Falls der Zoo Ärger macht, kommt alle zu mir! - Ich zeige Euch mit Sicherheit NICHT an, kaufe Euch aber Bier dafür!

Gruß Herr_Schulz