Hallo,
angenommen, in einem Mietshaus wurden Bauarbeiten durchgeführt.
Nach den Arbeiten wurden vom Vermieter keine Reinigungsarbeiten durchgeführt.
Wie kann ich erreichen, dass die Reinigung der Kellerräume und des Treppenhauses auf Kosten des Vermieters durchgeführt werden.
Eine Mietreduzierung möchte der Mieter nicht.
Danke für die Antwort/en.
Netten Gruß
*S*
Hallo,
Reinigungsarbeiten in diesem Sinne sind vom Vermieter nicht durchzuführen; er hat lediglich zu sorgen, dass kein Schutt/Müll etc. verbleibt. Ein Grund der Mietminderung liegt hier zudem nicht vor, denn durch „fehlende Reinigungsarbeiten“ im Treppenhaus ist ja die Nutzung der Wohnung nicht eingeschränkt.
Es gibt aber die Verpflichtung der Baufirma, nach Beendigung der Bauarbeiten die Baustelle entsorgt zu verlassen.
Der Mieter hätte sich ja nur um seinen Kellerraum seiner Wohnung zu interessieren oder ist er für alle Kellerräume verantwortlich?
Es besteht der Rechtsanspruch, dass der Vermieter von ihm obliegende Reinigungspflichten, die er nicht erfüllt, und daher vom Mieter im Ersatz vorgenommen werden, zu erstatten hat ( Stundenlohn einer Putzfrau, ca. 9 €). Allerdings dürfte es problematisch sein, den Nachweis zu erbringen, dass die Reinigungsarbeiten absolut notwendig waren.
si