Servus,
Das Gewerbe sollte aber als Nebengewerbe laufen.
Gewerbe ist Gewerbe. Die Frage nach „Nebengewerbe“ beim Formular zur Anmeldung dient nur der Statistik.
Nun ist meine Frage:
- ist eine Anmeldung bei einer Kammer (HWK) und/oder einer BG
notwendig?
Die melden sich von sich aus. Das einzige, was der Gewerbetreibende selbst machen muss, ist die Gewerbeanmeldung. Mögliche Beitragsbefreiungen bei niedrigen Erträgen richten sich nach den jeweiligen Satzungen. Da ist es bloß wichtig, dass man sich nicht totstellt, wenn sich Kammer und BG melden. Die Beitragsbefreiung bei der Kammer ist bloß auf Antrag und nicht rückwirkend möglich, und die Unternehmer-Unfallversicherung bei der (hier zuständigen) Verwaltungs-BG ist zwar freiwillig, aber unabhängig von der (Pflicht-)Mitgliedschaft des Unternehmens.
- braucht man eine Berufshaftpflicht zwingend?
Nun, wenn man den Schaden selbst tragen will, der z.B. entsteht, wenn man einem ACER H7531D Full HD Beamer einen ordentlichen Schluck Baygard Teppichschutz in den Lüfter kippt, oder wenn man einen Dell PowerEdge R520 mit einem Eimerchen Holstol Profi A 320 tauft, braucht man keine Haftpflichtversicherung.
Das Gewerbe sollte als Nebengewerbe laufen. Oder ist es besser
4-5 Mini Jobs stattdessen anzumelden?
Das schließt sich gegenseitig aus. Ein Raumreiniger ist selbständig (= gewerblich) tätig, wenn er mit eigenem Material vorgegebene Aufgaben (z.B. formuliert in Fläche) erfüllt und für das Ergebnis bezahlt wird, das er liefert. Er ist nicht selbständig tätig, wenn er mit zur Verfügung gestelltem Material nach konkreter Anweisung arbeitet und für seine Arbeitskraft bezahlt wird.
Unabhängig davon: Fünf Minijobs entsprechen maximal 80 € pro Putzstelle im Monat.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Was könnt ihr sonst noch raten?
Vielen lieben Dank schon einmal für die Antworten.