Als meine Mutter ins Pflegeheim kam und mein Vater zu gebrechlich war, um die Reinigungsarbeit im Treppenhaus seines Wohnhauses (4 Mietparteien) zu schaffen, hat sich eine Nachbarin angeboten. Sie hat nun offenbar zwei Jahre seine Arbeit mit übernommen und dafür 240 Euro verlangt, die mein Vater auch gleich in bar bezahlt hat. Das sind € 10,00 pro Monat. Auch wenn es ein geringer Betrag ist, muss er wahrscheinlich auch irgendwie versteuert werden? Was kommt hier ungefähr auf uns zu? Weiß das jemand? Vielen Dank im Voraus.
Servus,
wenn die Nachbarin auch Einkünfte aus Lohn/Gehalt bezieht, für die Lohnsteuer einbehalten wird, wird auf eine Veranlagung bei Einnahmen von 120 € jährlich verzichtet.
Falls es sich um eine nichtselbständige (= weisungsgebundene) Tätigkeit handelt, kannst Du mal bei der Knappschaft die Erläuterungen zum Haushaltsscheckverfahren lesen.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Wenn man die Putzhilfe über Haushaltsscheckverfahren ( das ist ein Minijob im Haushalt bis 450 €) anmeldet, dann fallen für den „Lohn“ von 10 € monatliche Kosten von 1,49 € an.
Allerdings kann man 20% ( von 11,49 €)davon als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer (wenn man welche zahlt !) absetzen.
Hier würde man also mehr sparen als man tatsächlich an Abgaben zahlt.
Zahlen 1,49, absetzen 2,30 € = 0,81 € im Monat gespart.
MfG
duck313