Reinigungskosten

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Frau X erhält von seiner Reinigung eine Bescheinigung über das Reinigen der Arbeitskleidung.

Wird ein Schreiben wie das folgende beim FA akzeptiert?

Hiermit wird Frau X bescheinigt, dass sie regelmäßig im Jahr 2009 (5, oder 6 x je Woche) Ihre Arbeitskleidung zur Reinigung gebracht hat. Es wurde je Teil 2,60 € berechnet.
Bei 240 Arbeitstagen sind das gesamtkosten von 624,- €.

Was kann, sollte umgeändert werden, damit es keine Probleme beim FA geben wird?

Grüße Alex

Hi,

Wird ein Schreiben wie das folgende beim FA akzeptiert?

Hiermit wird Frau X bescheinigt, dass sie regelmäßig im Jahr
2009 (5, oder 6 x je Woche) Ihre Arbeitskleidung zur Reinigung
gebracht hat. Es wurde je Teil 2,60 € berechnet.
Bei 240 Arbeitstagen sind das gesamtkosten von 624,- €.

tägliche Fahrt zur Reinigung für eine Bluse???
völlig unglaubwürdig

Was kann, sollte umgeändert werden, damit es keine Probleme
beim FA geben wird?

Die Wahrheit ist immer sehr überzeugend…

Schöne Grüße
C.

Hi,

Wird ein Schreiben wie das folgende beim FA akzeptiert?

Hiermit wird Frau X bescheinigt, dass sie regelmäßig im Jahr
2009 (5, oder 6 x je Woche) Ihre Arbeitskleidung zur Reinigung
gebracht hat. Es wurde je Teil 2,60 € berechnet.
Bei 240 Arbeitstagen sind das gesamtkosten von 624,- €.

tägliche Fahrt zur Reinigung für eine Bluse???
völlig unglaubwürdig

nun ich denke ob die kleidung nun täglivh, oder ein, oder zwei mal die woche abgegeben wird ist dabei nicht so wichtig. wichtig sind doch nur die gesamtkosten die entstanden sind.

Schöne Grüße
C.

grüße alex

nun ich denke ob die kleidung nun täglivh, oder ein, oder zwei
mal die woche abgegeben wird ist dabei nicht so wichtig.
wichtig sind doch nur die gesamtkosten die entstanden sind.

Wichtig ist auch die Glaubwürdigkeit und die allgemeine Lebenserfahrung. Und die lassen beide Zweifel aufkommen.

Im übrigen werden hier keine Anleitungen zur Steuerhinterziehung gegeben.

Das soll auch nicht Sinn der Sache sein, das verlangt keiner und hat auch hoffentlich keiner vor.
Es geht dabei einfach um die tatsächlichen Kosten die entstanden sind auf das Jahr hochgerechnet. Denn es ist wesentlich einfacher eine Jahresbescheinigung einzureichen, als über das ganze Jahr die Belege von jeder Arbeitswoche aufzubewahren und einzureichen.

Grüße Alex