nehmen wir mal an, Mister X hat in seiner Steuererklärung Reinigungskosten/Waschkosten für seine Arbeitskleidung angegeben.
Für das waschen der Arbeitskleidung werden Erfahrungswerte je 1kg Wäsche nach dem Urteil vom 29.6.1993 – BStBl 1993 II S.837 und S.838 angegeben.
3 Personen-Haushalt
Koch – 48 Waschgänge a 3 kg a (0,43 € + 0,29 € + 0,05 € =) 0,77 € 110,88 €
Bunt – 48 Waschgänge a 3 kg a (0,41 € + 0,29 € + 0,05 € =) 0,75 € 108,00 €
110,88 € + 108,00 € = 218,88 €
Woran kann es leiegn, dass Mister X diese Kosten gestrichen werden?
Mister X dachte, dass das oben genannte Urteil allgemein anerkannt wird.
Na nackt kann doch niemand zur Arbeit gehen, irgendetwas muss
ja nunmal für die Arbeit angezogen und auch gewaschen werden.
nun mal keine kleinmädchenhafte Anstellerei hier.
Aus dem Alter sollte man raus sein, wenn man zur Arbeit geht.
Na vielleicht habe ich es etwas übertrieben gesagt, aber meines Erachtens ist das genannte Urteil auch für den „kleinen Mann“, der halt keine Uniform trägt.
meines Erachtens ist das genannte Urteil auch für den „kleinen
Mann“, der halt keine Uniform trägt.
… offenbat nicht, sonst hätte man die Position nicht gestrichen. Normale Bekleidung, die zur Arbeit getragen wird, ist keine „Arbeitskleidung“. Um der bnächsten Frage gleich vorzubeugen. Auch wenn man einen Job mit häufigem Kundenkontakt hat (Außendienst) kann man seine Frisörkosten nicht von der Steuer absetzen (wurde vor vielen Jahren vom BFH entschieden).
meines Erachtens ist das genannte Urteil auch für den „kleinen
Mann“, der halt keine Uniform trägt.
… offenbat nicht, sonst hätte man die Position nicht
gestrichen.
Wird dass denn von Euch Experten genauso gesehen?
Welche Erfahrungen gibt es mit dem Urteil?
Ich habe bisher immer gute Erfahrungen mit dem Urteil gemacht, bis jetzt.
Normale Bekleidung, die zur Arbeit getragen wird,
ist keine „Arbeitskleidung“.
Ja aber Arbeitsshirts und Pullover mit dem Emblem der Firma schon, oder?
Um der bnächsten Frage gleich
vorzubeugen. Auch wenn man einen Job mit häufigem
Kundenkontakt hat (Außendienst) kann man seine Frisörkosten
nicht von der Steuer absetzen (wurde vor vielen Jahren vom BFH
entschieden).
Das Problem habe ich vor kurzem mit einer Prüferin der Deutschen Rentenversicherung besprochen.
Mit den Reinigungskosten ist die Reinigung betriebseigener Kleidung zuhause gemeint.
Praxisfall:
Ein Arbeitgeber kauft Shirts und Hosen mit Firmenaufdruck. Jedem Arbeitnehmer stellt er einen gewissen Satz Kleidung (6 Shirts, drei Hosen) unentgeltlich zur Verfügung. Diese bleiben aber im Eigentum des Arbeitgebers, die er bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch zurück bekommt.
Die Reinigungskosten dieser „fremden“ weil nicht eigenen Kleidungsstücke kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten ansetzen mit den von Dir bereits angenommenen Pauschalkosten.
Das Problem habe ich vor kurzem mit einer Prüferin der
Deutschen Rentenversicherung besprochen.
Mit den Reinigungskosten ist die Reinigung betriebseigener
Kleidung zuhause gemeint.
Praxisfall:
Ein Arbeitgeber kauft Shirts und Hosen mit Firmenaufdruck.
Jedem Arbeitnehmer stellt er einen gewissen Satz Kleidung (6
Shirts, drei Hosen) unentgeltlich zur Verfügung. Diese bleiben
aber im Eigentum des Arbeitgebers, die er bei Auflösung des
Arbeitsverhältnisses auch zurück bekommt.
Die Reinigungskosten dieser „fremden“ weil nicht eigenen
Kleidungsstücke kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten
ansetzen mit den von Dir bereits angenommenen Pauschalkosten.
Hoffe ich konnte helfen!
Gruß
taxzero
Ja, danke. Durch Deine Antwort ist mir noch etwas eingefallen.
Ich glaube ich es habe dazu mal etwas im Konz, oder im Steuerkompas gelesen.
Undzwar, geht es eigentlich genau um solch einen Fall. Dabei ging es darum, dass „gut-bürgerliche“ Kleidung nicht abgesetzt werden kann, jedoch kann der AN die Reinigungskosten sehr wohl absetzen. Ich kann gerade den Text leider nicht nachlesen, da ich meine Bücher zur Zeit verliehen habe. Hat da jemand zufällig den genauen Text, oder kennt den Text jemand?