Hallo Zusammen,
im März 2010 sind wir in eine Wohnung eingezogen aus der wir schon im November 2011 ausziehen mussten, da unser kleiner Sohn andauernd Schnupfen hatte, bedingt durch die kalten Böden (Erdgeschosswohnung). Ausserdem gab es in der Wohnung Schimmel der uns bei Einzug verschwiegen worden ist. Die Übergabe etc. war einwandfrei verlaufen. Ich habe die Wohnung vor der Übergabe gestaubsaugt und Staub gewischt, in der EBK die Schränke, Kühlschrank, Herd etc. saubergeschrubbt. Jetzt nach der NK-Abrechnung für 2011 will der Vermieter uns nur noch 50,00 € von der restlichen Kaution in Höhe von 300,00 € zurückzahlen, Begründung: Reinigungsarbeiten. Insgesamt haben wir 800,00 € Kaution bezhalt, 500,00 € haben wir bereits erhalten, den Rest wollte er erst nach der NK-Abrechnung zurückzahlen.
Ich kann nicht glauben dass das rechtens ist. Weder im Mietvertrag noch bei der Übergabe sind Reinigungskosten erwähnt. Ist es nicht nach dem neuen Mietrecht so dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist? Bitte um begründete Antworten (am besten mit Belegen wie den besagten Paragraphen etc.).
Bin für eure Hilfe sehr dankbar.
natalia