Reinigungskosten bei Auszug?

Hallo Zusammen,

im März 2010 sind wir in eine Wohnung eingezogen aus der wir schon im November 2011 ausziehen mussten, da unser kleiner Sohn andauernd Schnupfen hatte, bedingt durch die kalten Böden (Erdgeschosswohnung). Ausserdem gab es in der Wohnung Schimmel der uns bei Einzug verschwiegen worden ist. Die Übergabe etc. war einwandfrei verlaufen. Ich habe die Wohnung vor der Übergabe gestaubsaugt und Staub gewischt, in der EBK die Schränke, Kühlschrank, Herd etc. saubergeschrubbt. Jetzt nach der NK-Abrechnung für 2011 will der Vermieter uns nur noch 50,00 € von der restlichen Kaution in Höhe von 300,00 € zurückzahlen, Begründung: Reinigungsarbeiten. Insgesamt haben wir 800,00 € Kaution bezhalt, 500,00 € haben wir bereits erhalten, den Rest wollte er erst nach der NK-Abrechnung zurückzahlen.

Ich kann nicht glauben dass das rechtens ist. Weder im Mietvertrag noch bei der Übergabe sind Reinigungskosten erwähnt. Ist es nicht nach dem neuen Mietrecht so dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist? Bitte um begründete Antworten (am besten mit Belegen wie den besagten Paragraphen etc.).

Bin für eure Hilfe sehr dankbar.

natalia

Nein, das ist nicht rechtens. Du hast bestimmt en Protokoll von der Übernahme. Wenn Mängel sind, werden diese dort eingetragen und es wird vereinbart wie und wer diese berseitigt.
Wenn also keine Beanstandungen bei der Übergabe waren ist dein Protokoll die Lösung.Davon abgesehen würde ich mir Reinigungsarabeiten in der Höhe nachweisen lassen. Das ist total übertrieben. Dagegen würde ich vorgehen. Ist aber bei dir ja nicht der Fall. Der Vermieter will bloß Geld behalten. Also geh schriftlich in Widerspruch und füge das Protokoll in Kopie bei, aus dem hervorgeht, das keine Mängel vorhanden waren bei der Übergabe.
Viel Erfolg - Gruß Barbara Natzschka

Hallo Natalia,

leider kann ich hierzu keine konkrete Antwort geben.
Allerdings ist mir ebenfalls bekannt, dass es ausreicht, eine Wohnung Besenrein zu übergeben.
Reinigungskosten für eine Wohnung sind mir noch nie untergekommen! Ich hoffe die anderen können besser weiterhelfen!
Viele Grüße und viel Erfolg
NoVa

Hallo,

also hier erstmal die Rechtsgrundlagen:
BGH Urteil VIII ZR 124/05 zum Thema Besenrein

Alles rund um den Mietvertrag regeln die §§ 535-596 BGB

Kurzum: Er darf das Geld wg. Reinigungsarbeiten nicht behalten. Dieser Fall ist auch explizit im o, g, BGH Urteil benannt.

Gruß

Nein kann er nicht verlangen

Wg Begründung frage einen Mieterverein…

Hallo Natalia,
eine Berechnung von Reinigungskosten ist in eurem Fall nicht berechtigt, weil a) davon nichts im Mietvertrag stand, und b) weil die Übergabe schon einwandfrei über die Bühne gegangen war.
Mit Paragraphen kenne ich mich nicht aus, daher würde ich euch anwaltliche Hilfe empfehlen, falls der Ex-Vermieter auf die Reinigungskosten besteht.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo,

eine Wohnung ist abgesehen von etwaigen Schönheitsreparaturen immer besenrein zu übergeben, bzw. sauber.

Was sauber heißt liegt im Auge des Betrachters.
Im grunde bedeutet dies, das die Wohnung so sauber ist, wie man normalerweise das während der Mietzeit auch so hält. Eine Grundreinigung oder schrubben ist unnötig und kann nicht verlangt werden.

Der Vermieter keine Reinigungskosten von der kaution abziehen, wenn er dem Mieter (also euch) keine Nachbesserungsfrist eingeräumt hat.

Gabe es ein Übergabeprotokoll?

Wenn dort der vertragsmäßige Zustand (einwandfreie Zustand) der Wohnung dokumentiert wurde, kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen.

Wenn er ohne Absprache einfach eine Reinigungskraft bestellt, ist das nicht rechtens.

Es bietet sich immer an, Mitglied im Mieterverein zu werden, die auch eine Mietrechtschutz mit anbieten.
Eben für solche Fälle, die ja nicht gerade selten sind.

250 Euro für Reinigungsarbeiten sind eine Menge.
Kann der Vermieter überhaupt einen Nachweis erbringen, das jemand die Wohnung (die und keine andere) zu dem Preis gereinigt hat?

Eine Reinigungskraft kostet zwischen 8 - 10 Euro. Da müßten ja eine Menge Stunden zusammen kommen, was sehr unrealistisch ist - bei normalem Mietverhältnis.

Da steht er ja nun in der Beweispflicht.
Gut wäre es, wenn ihr Zeugen für die Übergabe oder aber was schriftliches in der Hand habt.
Zahlen müßt ihr aber ohne Aufforderung die Wohnung gereinigt zu haben eh nicht.

Viele Grüße
tina

hallo natalia,

der vermieter darf bis zu sechs monaten die kaution oder teile von ihr einbehalten, um die nebenkostenabrechnung abzuwarten und abzurechnen.

das tut er bei euch ja. das ist auch rechtens. eigentlich ist es schon schön, dass er euch 500 euro bereits vorher auszahlte…

aber: mir wird nicht klar, ob die 250 euro, die er nun einbehalten will, nun gänzlich für putzkosten drauf gehen sollen oder aber ob darin auch eure NK-abrechnung enthalten ist!? das musst du selbst wissen oder nochmals mitteilen.

der vermieter muss dir außerdem nachweisen, dass im mängelprotokoll, das ihr hoffentlich schriftlich gemeinsam bei übergabe erstellt und unterschrieben habt, festgehalten wurde, dass gewisse reinigungen für ihn unzufriedenstellend waren. deine unterschrift heißt auch, dass dir ein recht zum nachbessern eingeräumt wird.

einfach so mal reinigungskosten zu erheben und einzubehalten, geht natürlich nicht - insbesonsdere dann nicht, wenn ihr euch bei der übergabe auf eine mangellisgkeit geeinigt habt, da der VM nichts auszusetzen hatte.

was aber überhaupt als endzustand der wohnung in eurem mietvertrag steht und vereinbart wurde, weißt wiederum nur du.

aufgrund der unzureichenden faktenlage kann ich dir daher heute leider nicht mehr sagen.

viel erfolg!
mannheim13

Hallo,
in Ihrem eigenen Interesse hoffe ich, dass Sie ein schriftliches!!! Wohnungsabnahme-Protokoll des Vermieters, mit beidseitiger Unterschrift haben. Darin MUSS geschrieben stehen, dass noch nachträgliche Reinigungsarbeiten durchzuführen sind, die Sie nicht durchführen konnten und deren Kosten Ihnen zur Last gelegt werden. Steht in diesem vorliegenden Protokoll nichts davon, darf Ihr Vermieter nachträglich nichts-aber auch garnichts von Ihnen verlangen, bzw. mit der Kaution verrechnen.
Wenn!! es derartige Nacharbeiten gegeben hätte, mußte der Vermieter Ihnen die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen-eben auf diesem Wohnung-Abnahmeprotokoll. Ist es nicht der Fall, dann war es das.
Fordern Sie Ihren Vermieter mit Zahlungstermin auf, die Kaution komplett zu zahlen-und verweisen Sie ihn auf das Abnahmeprotokoll…WENN es das gibt.
Gesetzliche Grundlagen zum Wohnungs-Abnahmeprotokoll finden Sie im Internet und ggf. BGB.
MfG Waldi 64

Hallo aus Bernburg,
ja das stimmt und ist deshalb ärgerlich. Leider bleibt nur der Klageweg, sollte der Vermieter nicht einsichtig sein.

Hallo.

Die Reinigungskosten werden nicht geschuldet, so lange die Wohnung im normalen Zustand hinterlassen wurde. Zumindest hätte der Vermieter Sie allerdings auffordern müssen oder im Übergabeprotokoll vermerken müssen, dass die Wohnung zu sehr „verdreckt“ übergeben wurde und Ihnen Gelegenheit zur Reinigung geben müssen.

Siehe auch hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verweigerung-der-Kau…

Hallo Natalia,

eine Besenreine Übergabe ist üblich. Der Vermieter darf sogar regelmäßg die Wohnung besichtigen, damit sichergestellt ist, dass sie in einem saberen und ordnungsgemäßen Zustand gehalten wird.

Gruß Knarf

Moin ich bin kein RA - deshalb kann ich bei § nicht weiterhelfen.

Gruß connection

Sie müssen nur Für das Aufkommen, was im überbergabeprotokoll vereinbart wurde. wenn dort nichts drin steht bezüglich der Regung, dann brauchen sie auch nichts bezahlen. Teilen sie dem Vermieter das mit und verlangen Sie Ihre volle Kaution zurück.

Hallo,

also ein wenig sollte man schon selbst im Internet recherchieren wegen Paragraphen etc.

Das neue Mietrecht sagt nur, daß gewisse Klauseln ungültig sind. Z.B. war es nicht rechtens, bei Einzug zu renovieren und beim Auszug wieder renovieren zu müssen.

  1. Es kommt zum einen darauf an, was ihr im Mietvertrag vereinbart habt. Besenrein heißt besenrein. D.h. Saugen, fertig.
    Also wirf mal einen Blick hinein und sage mir dann, in welchem Zustand ihr in die Wohnung eingezogen seid und was bei Auszug laut Mietvertrag zu erledigen ist.
  2. Habt ihr ein Übergabeprotokoll gemacht, daß von Mieter und Vermieter unterschrieben worden ist? Ohne Mängel?
    Dann darf der Vermieter nicht nachträglich Kosten geltend machen. Es sei denn, ihr habt ihm zugesagt, daß er die Wohnung professionell reinigen lassen soll und die Kosten von der Kaution abziehen kann.

Gruß Ina

Hallo,

m. E. können keine Extra-Kosten für die Wohnungsreinigung berechnet werden - zumal die Wohnung schon abgenommen war.

Zulässig ist der Einbehalt (von Anteilen) der Kaution nur, wenn die letzte Nebenkostenabrechnung noch offen ist…

Ich würde mich hier mal an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht wenden, die wissen besser, wie man reagieren sollte…

MfG schoerschi

P.S. Da ich kein Rechtsanwalt o. ä. bin, kann ich keinerlei Haftung für meine Hinweise/Tipps übernehmen.

Jetzt nach
der NK-Abrechnung für 2011 will der Vermieter uns nur noch
50,00 € von der restlichen Kaution in Höhe von 300,00 €
zurückzahlen, Begründung: Reinigungsarbeiten.

Wohnungen sollten besenrein übergeben werden. Falls seitens der ausziehenden Mieter eine Grundreinigung duchgeführt worden war, kann das jemand bezeugen?!

Dies hätte doch auch der Vermieter bei der Wohnungsabnahme selbst gesehen, dass die Wohnung gereinigt wurde(?)

Hat der Vermieter mitgeteilt, was dies genau für Reinigungskosten sein sollten?

Einfach nochmals NETT nachfragen.

Gruß
Kinga