Welche Vorgaben gibt es für die private Reinigung der Berufskleidung für die Steuererklärung. Hier Waschgang, Kodenstrockner und Bügeln der Wäsche ? Sind die abzusetzenden Preise irgendwo festgeschrieben ?
Servus,
die Preise sind bloß durch die Wirklichkeit begrenzt. Es gibt keine im Gesetz oder von der Verwaltung festgelegten Pauschalen dafür.
Die Nichtbeanstandungsgrenzen für Arbeitsmittel allgemein, ohne Nachweis, sind meines Wissens vom Bundesland abhängig. Ich kenne persönlich keines, in dem ein Betrag von 116 € beanstandet würde. Aber dem wilden Osten trau ich alles zu - da waren vor fünfzehn Jahren Leihbeamte aus den gebrauchten Bundesländern am Werk, die es zu Hause zu nix gebracht haben, und dann gerne mal den Großen Zampano markiert haben: First we take Groß-Gerau, then we take Berlin…
Schöne Grüße
MM
Hi Martin,
man hört ja wirklich viel - aber „gebrauchte Bundesländer“ ist mir neu. Vielen Dank dafür.
Es grüßt
Berta
da waren vor fünfzehn Jahren Leihbeamte aus den gebrauchten
Bundesländern am Werk, die es zu Hause zu nix gebracht haben,
Da hier schon Groß-Gerau benannt wird, in Hessen können zusätzlich zur NB-Grenze von 110 € für Arbeitmittel für Uniformträger (oder typische Berufskleidung tragende Personen) nochmals 77 € für Reinigung zusätzlich angesetzt werden.
Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Ich weiß nur, dass durch diese Verleihung an den Osten so einige Amtsräte daraus hervorgegangen sind, die es soweit in ihrem Heimatamt nicht gebracht hätten.
Fremdenlegion wird eben gut bezahlt…
Und was wäre die Wirklichkeit?
Die Benutzung einens Wachganges ist nicht festgelegt?
z.b. pro Waschgang 2,74 Euro oder einmal Kodenstrockner 2,50 Euro ?
Der Betrag von 116 Euro ist viel zu wenig.
Servus,
das letzte Mal, als ich mich damit beschäftigt habe, kam ich auf einen Betrag von etwa 2,50 - 3,00 DM pro Vollwäsche. Aber das war, glaube ich, 1997, und ich habe der Waschmaschine, die heute noch problemlos läuft, auch eine zu kurze Abschreibungsdauer verpasst.
Zum Rechnen:
Kosten pro Vollwäsche = Strom + Wasser + Waschmittel + Abschreibung Waschmaschine + Reparaturen/Instandhaltung.
Die Abschreibung vereinfachend nicht nach Leistung, sondern nach voraussichtlicher Lebensdauer ansetzen, alldwieweil die Lebensleistung einer Waschmaschine noch schwerer abzuschätzen ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Aufgrund des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 27.8.2002, EFG 2002 S. 1589 ist es zulässig, die Kosten der Reinigung vom Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine anhand repräsentativer Daten von Verbraucherverbänden und Herstellern zu schätzen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. hat mit Stand Dezember 2002 gestaffelt nach Haushaltsgröße die Kosten vorgerechnet und ist für Bundwäsche auf zwischen 0,76 € und 0,35 € für den Waschgang und zusätzlich zwischen 0,41 € und 0,19 € für den Trockner gekommen. Für das Dampfbügeleisen werden dann noch zwischen 0,07 € und 0,05 € angesetzt. (erster Wert für Ein-Personen-Haushalt, zweiter für 4-Personen-Haushalt)
Aber es gibt auch großzügigere Berechnungen, siehe unter
http://www.gdp-bgswest.de/rechtsschutz/reinigung.htm
http://72.14.221.104/search?q=cache:JMWUhWSSAekJ:www…
http://www.rewist.de/infos/steuerberatung/2003/02/03…
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=43251
Schöne Grüße
C.
Servus Cirwalda,
dafür überreiche ich Dir den Zähigkeitsorden am Band (*). Und es freut mich besonders, dass ich seinerzeit mit der eigenen Kalkulation 2,50 DM für eine Vollwäsche nicht so weit daneben lag, auch wenn es niedrigere Bewertungen gibt.
Schöne Grüße
MM