Hallo Experten, Meine Frage ist kurz und knapp: Ist es erlaubt einem Mitbewohner in einer WG 12,50€ die Stunde fürs Putzen in Rechnung zu stellen weil er entweder schlecht oder nicht sauer gemacht hat? Beste Grüße
Das kommt darauf an, wie die Vereinbarung lautete…
Das soll in den neuen Mietverträgen als Klausel drin stehen. Ich bin da aber skeptisch ob das erlaubt ist.
Hallo,
das ist vermutlich möglich, wenn eine externe Firma die Leistungen ausführt. Dann kommt es auf die Vertragsgestaltung an (zum Beispiel wer entscheidet das denn und von wem ist der Schmutz).
Im internen Verkehr kann man das natürlich wegen Vertragsfreiheit auch vereinbaren, da würde ich die Finger aber weglassen (wenn der Mitbewohner pleite ist, putzt er eben mal die saubere Küche). Das führt zu Ärger ohne Ende…
Meine Meinung
Gruß
Tatsächlich kann der Mieter vertraglich verpflichtet werden, die Gemeinschaftsflächen wie Küche, Bad, Flur, Treppenhaus usw. regelmäßig und sachgerecht zu reinigen.
Käme er dieser Verpflichtung nicht nach und wäre er darüber - auch formlos, etwa mündlich - abgemahnt, käme bei entsprechendem Hinweis und fortgesetzter Pflichtverletzung eine kostenpflichtige Ersatzvornahme in Betracht, dessen Kosten er zu tragen hätte.
G imager