Reinigungskosten runterrechnen?

Hallo!

Ein Mieter bekommt ein Schreiben von der Hausverwaltung in dem mitgeteilt wird, dass die Treppe von nun an von den Mietern selber übernommen werden muss.
Die Senkung der Miete wird dabei mit keinem Wort erwähnt.
In den NK ist unter anderem ein Posten für die Treppenreinigung enthalten.

Wäre es rechtens, wenn der Mieter diesen „Reinigungsposten“ eigenmächtig von der Miete runterrechnet,nachdem er zuvor die Hausverwaltung schriftlich davon in Kenntniss setzt?

Lieben Gruß

so, wie ich das verstanden habe, tauchte der posten „treppenreinigung“ in der letzten nk-abrechnung auf. zu dem zeitpunkt wurde das treppenhaus auch noch gereinigt? dann darf man natürlich nicht einfach den posten eigenmächtig herausnehmen.

anders sieht es aus, wenn man selbst putzen muss und trotzdem die reinigung berechnet wird…

Danke für die Antwort!
Allerdings ist es ja so, dass sich die Gesamtmiete aus Kaltmiete+Betriebskosten zusammensetzt und in den Betriebskosten ist die Treppenhausreinigung mit aufgeführt.
Die Miete wird monatlich im Voraus überwiesen.

Deshalb müsste man sie doch runterrechnen können/dürfen.?!

naja, kommt drauf an, ob das sinn macht. handelt es sich bei dem nebenkostenanteil um eine pauschale oder um eine vorauszahlung? im zweiten fall kommt ja am ende des abrechnungszeitraums eine abrechnung - und da darf dann die reinigung nicht mehr aufgeführt werden. insofern würde man das geld wieder „zurück“ bekommen (dank gestiegener energiekosten etc. wird damit vermutlich eher die nachzahlung etwas geringer). bei einer pauschale würde ich vom gefühl her sagen, dass man das rausrechnen können müsste (wenn denn dann überhaupt die reinigung einfach abgeschafft werdne kann). immerhin entfällt ja eine vertraglich zugesicherte leistung. da bin ich mir aber nicht sicher, deshalb nur als vermutung betrachten.