Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich arbeite als Reinigungskraft im öffentlichen Dienst. Bei mir im Vertrag steht: Ihre regelmäßige Arbeitszeit ist wie folgt festgesetzt…bla bla bla sie beträgt
19,5 Stunden wöchentlich. Ferner beinhaltet ihre arbeitsvertragliche festgelegte Arbeitszeit 50 Stunden Grundreinigung, welche nach Bedarf zu erbringen ist.
Jetzt meine Frage besagt dieser Satz im Vertrag aus das wir jeder 50 Stunden Grundreinigung kostenlos erbringen müssen ? Den wir bekommen dafür keinen Extralohn.
Danke für eure antworten.
lg