Guten Tag,
in meinem Mietvertrag ist geregelt, dass das Treppenhaus von Extern gereinigt wird.
Mein Vermieter möchte, dass ich zwischenreinige, weil er behauptet, dass Du meine Hunde erheblicher Schmutz entsteht.
Das ist tatsächlich nicht so!!!
Die Hunde und ich betreten das Treppenhaus (gesprenkelter Steinfussboden) nur, um das Haus zu betreten oder zu verlassen. Wir halten uns dort nicht länger auf und wenn ich vor meiner Wohnung angekommen bin, lasse ich sie auf den Matten warten, bis wir in der Wohnung sind, wo ich sie, falls sie nass sind trockne.
Wann habe ich trotz geregeltem Reinigungsdienst die Pflicht zusätzlich das Treppenhaus zu reinigen, wie ist die Rechtslage in diesem Fall?
Vielen Dank
Jenni