Hallo liebe Wissenden,
ich bin Eigentümerin in einer Wohngemeinschaft mit 6 Parteien. Für 70 €/Monat reinige ich die Treppen. Ich habe mein Gewerbe umgemeldet (Promotion) bzw. den Zusatz Reinigungsarbeiten angegeben, damit ich eine Rechnung stellen darf. Nun schreibt mir die Handwerkskammer Ulm ich müsse einmalig einen Betrag von 102 € zahlen und dann einen jährlichen Beitrag von X €. Das ist doch gemein! Die Tätigkeit ist nur nebenher, ich putze sonst nicht für Geld. So würde ich ja 2 Monate kostenlos putzen nur um die Beiträge zu zahlen. Ist das rechtens? Hat mir jemand einen Ratschlag?