Reinigungstätigkeiten bei Handwerkskammer anmelden

Hallo liebe Wissenden,

ich bin Eigentümerin in einer Wohngemeinschaft mit 6 Parteien. Für 70 €/Monat reinige ich die Treppen. Ich habe mein Gewerbe umgemeldet (Promotion) bzw. den Zusatz Reinigungsarbeiten angegeben, damit ich eine Rechnung stellen darf. Nun schreibt mir die Handwerkskammer Ulm ich müsse einmalig einen Betrag von 102 € zahlen und dann einen jährlichen Beitrag von X €. Das ist doch gemein! Die Tätigkeit ist nur nebenher, ich putze sonst nicht für Geld. So würde ich ja 2 Monate kostenlos putzen nur um die Beiträge zu zahlen. Ist das rechtens? Hat mir jemand einen Ratschlag?

Liebe Elcharisma,

auf keinen Fall, würde ich diese Beträge bezahlen, da ein Mitgliedsbeitrag bei der Handwerkskammer erst ab einem gewissen Gewinn fällig wird.

Hallo liebe Wissenden,

ich bin Eigentümerin in einer Wohngemeinschaft mit 6 Parteien.:Für 70 €/Monat reinige ich die Treppen. Ich habe mein Gewerbe:umgemeldet (Promotion) bzw. den Zusatz Reinigungsarbeiten:angegeben, damit ich eine Rechnung stellen darf. Nun schreibt
mir die Handwerkskammer Ulm ich müsse einmalig einen Betrag:von 102 € zahlen und dann einen jährlichen Beitrag von X €.
Das ist doch gemein! Die Tätigkeit ist nur nebenher, ich putze
sonst nicht für Geld. So würde ich ja 2 Monate kostenlos
putzen nur um die Beiträge zu zahlen. Ist das rechtens? Hat
mir jemand einen Ratschlag?

Hallo,

dem Grunde nach ist die Forderung der HWK berechtigt. Ich empfehle dir aber, dort einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren und im Termin dann deine besondere Situation darzulegen. Vielleicht ist man bereit, in deinem Falle eine Ausnahmeregelung zu treffen.
Erfahrungsgemäß sind die Leute in den Kammern meist sehr kooperativ in solch besonderen Fällen.

Lieber Gruß

Jürgen

sorry, keine Ahnung!