Folgender Fall: Ein Paar möchte nächsten Monat für zwei Wochen in den Urlaub fliegen. Die berufliche Lage ist wie folgt: Der Mann arbeiten seit knapp einem Jahr in der selben Firma, allerdings immer nur als drei-monats-vertrag. Da er jetzt die Abteilung gewechselt hat und eigentlich nur sieben Tage Urlaubsanspruch hat, gestaltet sich die Lage etwas schwierig. Was wäre wenn er behaupten würde, seinen Urlaub schon vor Monaten gebucht zu haben weil er nicht sein Vertrag ja eigentlich nur bis Juli ging? Wäre er dazu verpflichtet die Buchungsbestätigung vorzulegen? Sogar eine Woche bezahlten und eine Woche unbezahlten Urlaub wäre in Ordnung, muss das der Arbeitgeben hinnehmen? Wie ist es wenn er sich krank schreiben lässt. Hat das auswirkungen auf die Außlandreisevers.?
Außerdem gibt es nocht eine weitere Möglichkeit. Nächste Woche hat er einen Vorstellungstermin in einer neuen Firma, bei dem er noch am gleichen Tag erfährt ob sie ihn nehmen oder nicht. Gesetz dem Fall, Sie stellen Ihn ein,könnte er am 16.07. künigen. Er hat aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist und am 01.08 beginnt die Reise. Sollte sich der Arbeitgeber auf eine frühere Aufhebung des Vertrags nicht einlassen, was dann?
Im Prinzip ist der derzeitige Job nur eine Übergangsarbeit. Sollte er den neuen Job bekommen, will er sofort kündigung und vorher nochmal in Urlaub. Sollte es aber nicht klappen, will und muss er natürlich den derzeitigen Job behalten. Besteht dann trotzdem die Chance diesen Urlaub irgendwie anzutreten? Wer kann helfen? Danke
Also ich bin kein Experte in Urlaubsfragen,aber wenn er schon 1Jahr in der Firma ist immer mit befristeten 3-Monatsverträgen,dann wird doch beim 3.Vertrag es ein unbefristitter Arbeitsvertrag soweit ich mich da auskenne.
ansonsten rate ich bei solchen Fragen die Gewerkschaft zu fragen,die kennen sich bestens aus damit. Hab da auch gute Erfahrungen gemacht.
Hallo Jensil
würde es mit dem Aufhebungsvertrag versuchen.
Die meisten Arbeitgeber werden darauf eingehen, denn wenn sich der AN krankschreiben lässt, verursacht das nur Kosten. Alles andere ist nicht im Rahmen des gesetzlichen.
Viele Grüsse Zaunbauer
Folgender Fall: Ein Paar möchte nächsten Monat für zwei Wochen
in den Urlaub fliegen. Die berufliche Lage ist wie folgt: Der
Mann arbeiten seit knapp einem Jahr in der selben Firma,
allerdings immer nur als drei-monats-vertrag. Da er jetzt die
Abteilung gewechselt hat und eigentlich nur sieben Tage
Urlaubsanspruch hat, gestaltet sich die Lage etwas schwierig.
Was wäre wenn er behaupten würde, seinen Urlaub schon vor
Monaten gebucht zu haben weil er nicht sein Vertrag ja
eigentlich nur bis Juli ging? Wäre er dazu verpflichtet die
Buchungsbestätigung vorzulegen? Sogar eine Woche bezahlten und
eine Woche unbezahlten Urlaub wäre in Ordnung, muss das der
Arbeitgeben hinnehmen? Wie ist es wenn er sich krank schreiben
lässt. Hat das auswirkungen auf die Außlandreisevers.?
Außerdem gibt es nocht eine weitere Möglichkeit. Nächste Woche
hat er einen Vorstellungstermin in einer neuen Firma, bei dem
er noch am gleichen Tag erfährt ob sie ihn nehmen oder nicht.
Gesetz dem Fall, Sie stellen Ihn ein,könnte er am 16.07.
künigen. Er hat aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist und am
01.08 beginnt die Reise. Sollte sich der Arbeitgeber auf eine
frühere Aufhebung des Vertrags nicht einlassen, was dann?
Im Prinzip ist der derzeitige Job nur eine Übergangsarbeit.
Sollte er den neuen Job bekommen, will er sofort kündigung und
vorher nochmal in Urlaub. Sollte es aber nicht klappen, will
und muss er natürlich den derzeitigen Job behalten. Besteht
dann trotzdem die Chance diesen Urlaub irgendwie anzutreten?
Wer kann helfen? Da
Hallo Ihr Lieben,
ich glaub’ diese Entscheidung kann Euch keiner abnehmen. Grundsätzlich müsste diese Frage aber an Rechtanwälte o.ä. gerichtet werden. Ich könnte Euch nur bei der Planung des Urlaubs selbst Tipps geben, vor allem wenn es nach Neuseeland, Australien, Hawaii oder Afrika ginge. Bei zwei Wochen werden diese Ziele sicherlich nicht in Betracht kommen. Sonnige Grüße aus Bayern, Alois