Reise abgesagt, Flüge schon gebucht

Hallo,

ich habe gerade mit meinem Vater ein Diskussion gehabt:

Nehmen wir an, man hat eine Schiffsreise in der Karibik mit eigener Anreise gebucht. Zwei Wochen vor dem Beginn (Flüge wurden längst gebucht) wird die Reise abgesagt. Die Flüge hat man bereits gebucht, kostenlos stornieren geht nicht mehr. Muss nun der Reiseveranstalter der abgesagten Reise die Flüge erstatten, wenn man diese sonst nicht nutzen kann (weil z.B. alle Hotels ausgebucht sind)?

Ich glaube ja, z.B. im §284 (Ersatz vergeblicher Aufwendungen) wird festgelegt, dass die Flüge erstattet werden müssten. Liege ich da richtig?
Mein Vater meinte, dass es im Vertrag wohl anders festgelegt worden ist, man also kaum was tun könnte.

Wie sieht es in Realität aus? Hat man in Deutschland die Möglichkeit das Geld komplett zurückzuerstatten lassen? Wenn ja, welche Gesetze treten dabei vor Allem in Kraft? Wenn nein, warum nicht?

Ich habe bereits auf Google gesucht, aber leider nichts gefunden.

VG,

Timon

Was heißt hier ‚abgesagt‘?
Hallo,

Nehmen wir an, man hat eine Schiffsreise in der Karibik mit
eigener Anreise gebucht. Zwei Wochen vor dem Beginn (Flüge
wurden längst gebucht) wird die Reise abgesagt.

Wie jetzt? Ein Reiseveranstalter kann nicht einfach „absagen“ und sich so seinen vertraglichen Verpflichtungen entziehen. Da wären schon ein paar mehr Infos wichtig.

Ich habe bereits auf Google gesucht, aber leider nichts
gefunden.

Google mal nach „Pacta sunt servanda“

Gruß

S.J.

Hallo,

nehmen wir an, zu einer Reise haben sich zu wenige Leute gemeldet (40 galt als Mindestzahl, nur 30 haben aber die Reise gebucht).

VG

Hallo,

nehmen wir an, zu einer Reise haben sich zu wenige Leute
gemeldet (40 galt als Mindestzahl, nur 30 haben aber die Reise
gebucht).

Dann stand das sicher ziemlich prominent im Vertrag, der geschlossen wurde oder in den AGB. Das ist gang und gäbe in den Verträgen und solche Stornierungen kommen auch ziemlich oft vor. Ich weiß, es hilft dem Menschen wenig, aber Teilleistungen für eine Reise zu buchen, die von Veranstalterseite noch abgesagt werden kann, ist keine gute Idee.

Muss nun der Reiseveranstalter der abgesagten Reise die Flüge erstatten,

Nein.

Ich glaube ja, z.B. im §284 (Ersatz vergeblicher Aufwendungen) wird festgelegt, dass die Flüge erstattet werden müssten. Liege ich da richtig?

Mein Vater meinte, dass es im Vertrag wohl anders festgelegt worden ist, man also kaum was tun könnte.

Und da hat er Recht. Denn vor dem §284 steht u.a. der §241/2

lg
Richard