Hallo und guten Tag zusammen,
könnt ihr mir bitte weiterhelfen, im Internet finde ich keine Antworten.
Danke im Voraus.
Jemand bucht für sich und eine weitere Person eine Kreuzfahrt, die jedoch erst ein paar Monate später stattfinden soll. Er verschenkte diese Reise an die mitreisende Person in Form eines Gutscheines (ausgestellt vom Reisebüro).
Beim Reiseveranstalter selbst ist die Person also mit Namen angemeldet. Kann derjenige, der die Reise buchte nun einfach beim Veranstalter den Namen des mit angemeldeten Teilnehmers löschen lassen, oder hat der 2. Teilnehmer ein Recht auf Reisedurchführung, weil er ja beim Veranstalter gemeldet ist. Eine Neubuchung wäre nicht möglich, weil ausgebucht. 2. Teilnehmer ist bereit zur Kostenübernahme.
Ich danke Euch für Eure Einschätzungen
Gruß von Gräfin R.