Reise ins Ausland mit Pass von zweiter Staatsbürgerschaft

Hallo zusammen,

angenommen eine Person, nennen wir ihn Peter, besitzt zwei Staatsbürgerschaften, die er von seinen Eltern übernommen hat, da diese verschiedene Staatsbürgerschaften haben. Als Beispiel nenne ich mal Deutschland und die Schweiz. Peter ist übrigens volljährig und wohnt in Deutschland.
Nun merkt Peter, dass sein deutscher Pass in wenigen Tagen abläuft, möchte aber für eine Woche zu Bekannten ins Ausland nach Bosnien & Herzegowina verreisen. Kann er nun (trotz Wohnsitz in Deutschland) mit seinem Schweizer Pass dort hin einreisen?
Meines Wissens nach bestehen Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz mit Bosnien & Herzegowina, dass man ohne Visum einfach (für maximal 90 Tage) einreisen kann.
Könnte Peter nun mit seinem Schweizer Pass genauso einreisen wie er es auch mit dem deutschen Pass könnte?

Vielen Dank für eure Hilfe und euren Rat!

Gruß pcfreak92

Hi,

ja klar könnte Peter das machen. Kein Problem. Peter könnte aber auch einfach seinen deutschen Perso nehmen, mit dem kann man dort auch einreisen.

Gruss
K

Hi,

Peter könnte
aber auch einfach seinen deutschen Perso nehmen, mit dem kann
man dort auch einreisen.

Braucht Peter nicht einen gültigen Perso auch bei der Ausreise? Angenommen der Perso würde mitten in dieser Woche ablaufen, dann könnte er zwar einreisen aber wie sieht es dann mit der Ausreise aus?

Gruß pcfreak92

Hi,

ich dachte Peters deutscher Reisepass ist abgelaufen, nun also auch der deutsche Perso? Dann wohl doch besser den Schweizer Pass nehmen.

Gruss
K

Hi,

ich dachte Peters deutscher Reisepass ist abgelaufen, nun also
auch der deutsche Perso?

Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass alle deutschen Dokument abgelaufen wären, bzw. kein deutsches Dokument möglich wäre.

Dann wohl doch besser den Schweizer
Pass nehmen.

Okay, das beantwortet meine Frage dann. Danke :wink:

Gruß pcfreak92

Hi,

Ich bin von dem Fall ausgegangen, dass alle deutschen Dokument abgelaufen wären, bzw. kein deutsches Dokument möglich wäre.

dann schreibe doch „…dass sowohl der deutsche PA und Reisepass abgelaufen sind“ und nicht

Nun merkt Peter, dass sein deutscher Pass in wenigen Tagen abläuft

Gruss
K

Hallo,
Ja, natürlich kann Peter das machen - der Schweizer Pass bleibt ein gültiges Dokument, auch wenn der deutsche abgelaufen ist. Er sollte allerdings seinen deutschen Personalausweis oder zur Not auch seinen abglaufenen deutschen Pass mitnehmen, weil er als EU-Bürger außerhalb der EU von jeder diplomatischen Vertretung eines EU-Staats Unterstützung erhalten kann. Sieh dazu Ihr Europa: Reisen - Benötigte Dokumente
Gruß!

Hi,

warum so kompliziert? Als Schweizer geht er im Notfall einfach zur Schweizer Botschaft: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vbih/af…

Gruss
K