Reise NACH Krankmeldung

Hallo…
Wir hatten ja gerade das Problem Reise während Krankschreibung. Wie verhält sich das bei Reise nach Krankmeldung?
Fall 1:
I. Person A arbeitet bei Fa.X im Verkauf und ist für die Waren- und Regalpflege verantwortlich, was viel mit laufen, bücken, schleppen, tragen (bis25kg) zu tun hat. Nun wird Person A mit akuten Kniebeschwerden und Verdacht auf Meniskusläsion für erstmal 1 Woche krank geschrieben.
II. Nach dieser Woche hätte A zwei Wochen Urlaub. Eine Urlaubsreise ans Meer wurde bereits gebucht.
III. Laut Doc, sollte AG dem AN vorübergehend keinen anderen AP zuweisen, wäre eine längere Krankschreibung unausweichlich.

1.)Stimmt es, dass nach Krankschreibung mind.1 Tag gearbeitet werden müsste, bevor AN A seinen Urlaub antreten kann? Oder kann A nach auslaufen des K-Schein’s einf. seinen Urlaub antreten?
2.)Wäre es denkbar, wenn A sich für die 2 Wo. Urlaub „gesund schreiben lässt“, um den Urlaub überhaupt zu bekommen? (Bei U-Verschiebung droht U-Auszahlung wegen Überschneidung mit Kollg., Urlaubssperren.) Nach dem Urlaub würde u.U. eine weitere Krankschreibung folgen, sofern weiter Beschwerden vorh. und selbe Tätigkeit ausgeübt wird(s.III.).
3.)Darf A, bei K-Schein-Verlängerung, trotz K-Schein ins Ausland verreisen?

Fall 2:
Ein AN N wird vom Chef C einer Fa.F von Abt.X in Abt.Y versetzt. N ist nun einem neuen Abteilungsleiter L unterstellt und erfährt, dass N seinen bereits vor 10 Mon. genehmigten Urlaub nicht wie gewünscht bekommen kann, da N’s neuer Kollege K, wohl zur selben Zeit Urlaub hat wie N. Die Abt. benötigt jedoch wenigsten 2 der 3 vorh. MA. N könnte jedoch durch eine Aushilfe ersetzt werden.

1)Kann L, in seiner Fkt. gleichzeitig Stllv.v.C den Urlaub von A einfach so wegnehmen, wenn
a) N bereits eine Reise gebucht und
b) N noch keine Reise gebucht hat?
2)Wer kommt für entstandene Stornokosten/Umbuchung im Reisebüro auf?
3)Hat N ein Recht seinen Urlaub, wie vor 10 Monaten genehmigt, zu verlangen, unter der Annahme, dass N keine Tätigkeit ausfürhrt, die nicht durch andere MA der Fa. auch erledigt werden könnte?

Gruß und
Danke für die Antworten

Hi,

zur ersten Situation:

http://lmgtfy.com/?q=urlaub+nach+krankheit

VG,
Sasy

Hallo

1.)… kann A nach auslaufen des K-Schein’s einf. seinen Urlaub
antreten?

Ja

3.)Darf A, bei K-Schein-Verlängerung, trotz K-Schein ins
Ausland verreisen?

Wenn der Arzt und die KK da nichts gegen haben: Ja.

1)Kann L, in seiner Fkt. gleichzeitig Stllv.v.C den Urlaub von
A einfach so wegnehmen

Nein, wenn nachweislich genehmigt.

2)Wer kommt für entstandene Stornokosten/Umbuchung im
Reisebüro auf?

entfällt

3)Hat N ein Recht seinen Urlaub, wie vor 10 Monaten genehmigt,
zu verlangen, unter der Annahme, dass N keine Tätigkeit
ausfürhrt, die nicht durch andere MA der Fa. auch erledigt
werden könnte?

Ja

Gruß,
LeoLo