ich werde nach beendigung meines referendariats (lehramt) für 8 monate ins ausland gehen. nach meinem ref. bin ich also sozusagen arbeitslos und auf reise (mittel-/südamrika) …
komme ich durch eine anwartschaft in meiner privaten krankenversicherung der versicherungspflicht in deutschland nach?
würdet ihr mir raten zusätzlich noch eine weitere versicherung abzuschließen (für den fall, dass mir im ausland etwas schlimmeres passiert und ein rücktransport erfolgen muss). ich werde natürlich auch eine auslandsversicherung beim adac abschließen … diese rieten mir jedoch zusätzlich noch eine aktive krankenversicherung in deutschland zu halten, falls einem etwas schlimmeres passiert. problem ist nur, dass die aktive private krankenversicherung viel zu teuer wäre. und die gesetzliche krankenversicherung nimmt mich nicht, weil ich keinen job habe und vorher bei der pkv war.
Guten tag,
die Versicherungspflicht besteht bei Inlandsaufenthalt, nicht im Ausland.
Eien Anwartschaftsversicherung beim letzten Versicherer ist sinnvoll wenn zumindest absehbar ist das mittelfristig eine Beschäftigung aufgenommen wird die zur privaten Krabnkenversicheruzng berechtigt(z.B. Beamter).
Eine Auslands-Krankenversicherung ist unbedingt empfehlenswert.
Angebote gerne per Mailanfrage:[email protected]
Mit freundlichem GrußHarald Wesely
Eine Anwartschaft ist nicht ausreichend, um der Pflicht zur Krankenversicherung nachzukommen. Zum Thema Auslandsversicherung sollten Sie sich noch einmal gründlich beraten lassen. Ich denke nicht, dass Sie da den passenden Anbieter ausgewählt haben.
Ob Ihre PKV auch für einen Aufenthalt >1 Monat im außereuropäischen Ausland leistet, hängt von Ihrem Vertrag ab. Das soltten Sie vorher klären.
Ich sehe ehrlich gesagt keine Alternative zu einer PKV-Vollversicherung.
Sicherlich ist dies anzuraten, die Auslands KV übernimmt ja nur akute Krankheiten während deines Auslandsaufenthalts, außerdem kannst Du nach neuem deutschen Recht , wie mir bekannt ist, ja gar keine Anwartschaft in Deiner PKV machen, wenn Du keine normale anderswertige KV vorzuweisen hast.
Aber wenn mach doch eine mit hohen Selbstbehalt, ist normal sehr günstig, und behalte Deine Anwartschaft auf die Beihilfetarife.
Hi,
komme ich durch eine anwartschaft in meiner privaten
krankenversicherung der versicherungspflicht in deutschland
nach?
Während du im Ausland ist, besteht für dich keine Versicherungspflich in D
würdet ihr mir raten zusätzlich noch eine weitere versicherung
abzuschließen (für den fall, dass mir im ausland etwas
schlimmeres passiert und ein rücktransport erfolgen muss). ich
werde natürlich auch eine auslandsversicherung beim adac
abschließen …
wenn du schon eine Auslandsversicherung beim ADAC abgeschlossen hast, brauchst du keine weitere Auslandsversicherung (es muss natürlich eine Auslandsreisekrankenversicherung sein) achte darauf, dass die auch nicht nur für 8 Wochen, sondern für den gesamten Zeitraum gilt
diese rieten mir jedoch zusätzlich noch eine
aktive krankenversicherung in deutschland zu halten, falls
einem etwas schlimmeres passiert. problem ist nur, dass die
aktive private krankenversicherung viel zu teuer wäre…
Die sicherste, wenn auch nicht unkomplizierteste Variante ist die: du wandelst deine jetztige private 50% Versicherung in einen Vollschutz um, und stellst ihn gleich auf „Anwartschaft“. Die billigste Variante wäre eine kleine Anwartschaft (machen aber nicht alle Unternehmen). Du parkst also deine Versicherung in D. Wenn du dann zurückkommst kannst du die Versicherung aufleben lassen -egal ob du krank oder gesund bist-. Eine kleine Anwartschaft kostet ca. 10% des Beirages, eine grosse zwischen 25 und 50%. Je nach Anbieter und Tarif.
Viele Grüße
Sebastian
vielen dank für die antworten!
ich denke, dass ich eine „anwartschaft“ abschliessen werde. jedoch wird bei
meiner pkv - soweit ich weiß - nicht zwischen kleiner/großer anwartschaft
unterschieden. werde mir einfach mal ein angebot zukommen lassen.
@ sebastian: zu deiner aussage: "Wenn du dann zurückkommst kannst du die
Versicherung aufleben lassen -egal ob du krank oder gesund bist-. "
muss ich der p-versicherung dann das genaue datum meines zurückkommens
mitteilen oder wäre es auch möglich - falls man sich z.b. ein bein bricht - nach
deutschland zurückzukommen, die anwartschaft am selben tag zu kündigen und
eine aktive pkv/vollschutz zu erwerben, damit man hier behandelt werden kann?
würdest du mir zu einer kleinen oder großen anwartschaft raten?
@ klemens und andere: "Du nach neuem deutschen Recht , wie mir bekannt ist, ja
gar keine Anwartschaft in Deiner PKV machen, wenn Du keine normale
anderswertige KV vorzuweisen hast. "
was meinst du mit einer „anderswertigen kv“. eine gesetzliche
krankenversicherung kann ich ja schlecht abschließen, weil ich ja nicht in
deutschland arbeite, sondern reise.
viele grüße
vielen dank für die antworten!
ich denke, dass ich eine „anwartschaft“ abschliessen werde.
jedoch wird bei
meiner pkv - soweit ich weiß - nicht zwischen kleiner/großer
anwartschaft
unterschieden. werde mir einfach mal ein angebot zukommen
lassen.
mit Sicherheit gibt es die Unterschiede… du musst aufpassen, was du auf Anwartschaft stellst: du musst immer das parken, was du bei deiner Rückkehr brauchst. Wenn dir jemand rät, nur deine Beamte-konforme Versicherung zu „parken“ wäre dir im Ernstfall nicht geholfen.
muss ich der p-versicherung dann das genaue datum meines
zurückkommens
mitteilen oder wäre es auch möglich - falls man sich z.b. ein
bein bricht - nach
deutschland zurückzukommen, die anwartschaft am selben tag zu
kündigen und
eine aktive pkv/vollschutz zu erwerben, damit man hier
behandelt werden kann?
würdest du mir zu einer kleinen oder großen anwartschaft
raten?
Du „parkst“ deine Krankenversicherung aufgrund des Auslandsaufenthaltes. Da brauchst su keinen Termin zu nennen. Wenn möglich, würde ich dir bei deinem Vorhaben zu einer „kleinen“ Anwartschaft raten.
@ klemens und andere: "Du nach neuem deutschen Recht , wie mir
bekannt ist, ja
gar keine Anwartschaft in Deiner PKV machen, wenn Du keine
normale
anderswertige KV vorzuweisen hast. "
was meinst du mit einer „anderswertigen kv“. eine gesetzliche
krankenversicherung kann ich ja schlecht abschließen, weil ich
ja nicht in
deutschland arbeite, sondern reise.viele grüße
lass dich nicht in die Irre führen. wenn du im Ausalnd bist, brauchst du dich nicht um eine Deutsche Versicherung zu kümmern. Die Anwartschaft u.ä. ist nur vorsorglich im Falle deiner Rückkehr.
lG
Sebastian
Hallo!
Ich wusste gar nicht, dass man als Lehrer verlernt, dass es Groß- und Kleinschreibung gibt! Schrecklich schwer, sowas zu lesen…
Soweit ich mich auskenne, sollte man krankenversichert bleiben, da reicht eine Anwartschaft, die auch nicht billig ist, nicht aus. Die üblichen Auslandskrankenversicherungen reichen m.E. nicht aus und laufen meist auch nur max. 2 Monate. Ich würde also in den sauren Apfel beißen und weiter PKV-versichert bleiben.
Gruß
H.C.
Guten Tag Koelle 2010,
also die Empfehlung, eine deutsche PKV zu halten, ist nicht schlecht. Es gibt auch PKV, die
günstig sind (unter 200 Euro). Eine Anwartschaft (AW) auf eine Voll-KV wäre aber auf jeden Fall
Pflicht, a Du absichern musst, dass Du nach Rückkehr nach Deutschland auch von der PKV
aufgenommen wirst, wenn Du nicht mehr gesund sein solltest (solche Fälle gibt es !!).
Rufe uns einfach an, wenn Du die richtige PKV suchst, wir sind seit 20 Jahren auf die PKV-
Beratung spezialisiert tätig und kennen uns bestens aus. NUR BEI DER PKV, die Du nach
der Reise auch für die dauerhafte Absicherung haben möchstest, kommt in Frage, um die
Anwartschaft vor Reisebeginn abzuschließen! Die AW ist in der Regel „so“ günstig, das es
kein Problem ist, sie zu zahlen für den Zeitraum der Auslandreise und bis zum Eintritt in einen
Beruf. Die Reise-KV ist ausreichend, solange Du im Ausland bist, die PKV zusätzlich ist also
nicht zwingend erforderlich, die Anwartschaft für PKV-Schutz ab Rückkehrdatum aber schon !
Kontakt zu uns: Direkt per mail oder über unsere Homepage http://www.pkv-netz.com
Liebe Grüße
Hans-Günter und Michael
Hallo,
die gesetzl. KV.Pflicht dürfte mit einer Anwartschaft abgegolten sein, wenn man nicht im Lande ist.
Neben dieser empf. ich eine die gesamte Dauer das Auslandsaufenthaltes umfassende Auslands-KV.
Ob der ADAC dafür der richtige Partner ist, bezweifle ich.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Sorry ,bin kein Experte!
Einen schönen guten Tag,
also,
normalerweise sollten Sie wieder in die PKV kommen, wenn Sie aus dem Ausland zurückkommen.
Eine Anwartschaft hilft dabei natürlich immer, da dann die Rückstellungen weiter bedient werden und Sie nicht eine neue Gesundheitsprüfung machen müssen und das Eintrittsalter behalten.
Die Frage ist natürlich, was machen Sie, wenn Sie wieder in Deutschland sind. Sind dann die Voraussetzungen für die PKV erfüllt? Nach der Rückkehr --> JA! Aber was machen Sie dann?
Sie sollten auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung für längerfristige Aufenthalte mit Rücktransport versichern. So teuer sind die auf keinen Fall!!! Und sie sind abgesichert.
Viel Spaß!
Falls noch Fragen sind, bitte einfach melden !
Hallo,
du solltest bei Deiner Privaten Krankenversicherung eine Zusatzvereinbarung schließen, daß sie über die üblichen 1-2 Monate hinaus die vollen acht monate Versicherungsschutz im Ausland bietet. Nach meiner Kenntnis macht das jede PKV. Eine Anwartschaftsversicherung hilft Dir leider nicht weiter für den Krankenversicherungschutz im Ausland.
Viele Grüße Heike
Nachtrag: Vergiß den Quatsch mit der Auslandsreisekrankenversicherung. Die versichern Auslandsreisen bis max. 70 TAGE Reisedauer (vgl.Finanztestheft 5/2010 S. 68ff). Das hilft Dir nicht für acht Monate Auslandsaufenthalt.
VG Heike
Aber es gibt doch jede Menge private Auslandskrankenversicherungen die Reisen bis zu oder sogar länger als ein Jahr versichern?
Zum Beispiel hier:
http://www.reiseversicherung.com/reisekrankenversich…
Könnte man nicht eine solche AKV abschließen und währenddessen in Dt. auf Anwartschaft bleiben? Was sind die Bedinungen für Anwartschaft? Muss man irgendwie nachweisen dass man im Ausland ist, welche Belege brauchts dafür?
Wisst ihr wie das ist wenn ich gesetzlich versichert bin - gibts da auch eine Stilllegung während eines Auslandsaufenthalts, oder kann ich dann ganz austreten?
Danke, Micha