Reise per Telefon buchen

Hallo @,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Folgendes eine Freundin von mir hat eine Reise per Telefon gebucht. Sie bekam die Telefonnummer von einer anderen Freundin und hat sich dort nach einer Reise erkundigt.

Hörte sich alles prima an und Sie hat gebucht. Die freundliche Dame teilte Ihr mit, dass innerhalb einer Woche die Reisebestättigung mit der Post bei Ihr sein sollte. Tja, nach gut vier Wochen rief sie dort wieder an und erfuhr dann, dass sie mit einer anderen Reisegesellschaft fährt. Dies wurde ihr bei der Buchung nicht mitgeteilt. Die freundliche Dame tat so als ob ihre Firma der Reiseveranstalter sei. Bei Buchung der Reise hat sie ebenfalls nicht die AGB´s des eigentlichen Veranstalters erhalten.

Hätte meine Freundin vorher gewusst, dass es sich um einen anderen Reiseveranstalter handelt und auch noch gerade um einen, von dem meine Freundin weiss, dass gegen diesen sogar die Staatsanwaltschaft ermittelt, hätte sie die Reise nicht gebucht.

Dies hat sie dann auch dem Reiseveranstalter bei dem sie die Reise per Telefon gebucht hat, schriftlich mitgeteilt.

Wie sieht dies nun rechtlich aus?

Wir gehen davon aus, dass der eigentliche Reiseveranstalter verschwiegen wurde, da sich sonst die Reisen schlecht verkaufenlassen.

Meine Freundin hat die Reise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gebucht. Und dies schon vor gut 2 Monaten. Eine Reisebestätigung hat sie nie erhalten. Dafür jetzt aber eine Mahung zur Anzahlung. Die Reise findet in 2 Wochen statt.

Meine Frage: Ist unter diesen Umständen überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Ich denke nein.

Wie seht Ihr dies?

Danke.

Viele Grüße
Tatjana

Hi,

schau mal auf der Seite www.123recht.net nach. Vielleicht findest du dort eine Antwort auf deine Fragen - weiter weiss ich leider auch nicht.

Gruss
René

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Hallo Tatjana,

so genau kann man die Situation nach Deiner Schilderung nicht einschätzen. Wenn allerdings zwischen Buchung und Bestätigung schon so lange Zeit vergangen ist und bei der Buchung auch keinerlei Informationen des Veranstalters vorlagen dann würde ich schon die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts sehen.

Wenn der Veranstalter allterdings sowieso unseriös ist dann wird er eventuell Versuchen den Vertrag durchzusetzen. Dann ist ein Rechtsanwalt gefragt.

Hat Deine Freundin denn mittlerweile eine Reisebestätigung?

Bye
Rolf

Danke
Hallo Rene,

vielen Dank für Deinen Hinweis.

Viele Grüße
Tatjana

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Hallo Rolf,

danke für Deine Informationen.

Nun, in der Tat liegt kein Vertrag vor, da ihr nicht mitgeteilt wurde, dass es sich um den besagten Reiseveranstalter handelt und ihr auch nicht die AGB´s von diesem ausgehändigt worden sind.

Desweiteren liegt ihr immer noch nicht die Reisebestättigung inklusive des Sicherungsscheins vor. Anhand der Mahnung könnte sie bei einem gültigen Vertrag auch gar nicht ersehen, was ihr bestätigt wurde. Hier sieht es lt. Rechtsanwalt so aus: Rücktritt ohne irgendwelche Kosten - gerade da auch der Sicherungsschein nicht vorliegt.

Inzwischen ist ihr auch das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bekannt. Sie wird ihren Fall dort ebenfalls vorlegen, da dies wohl eine neue Masche von diesem Reiseveranstalter ist.

Tja, was soll man da halt sagen. Die sind schon ganz schön dreist. Auf ihr Fax haben die bisher auch noch nicht geantwortet.

Vielen Dank auch für Deine Informationen.

Viele Grüße
Tatjana