Reise Reiseumbuchung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo. Habe im Internet bei FTI eine Pauschalreise in die Dom Rep gebucht. Da ich und mein Partner uns aber kürzlich getrennt haben will er die Reise nun nicht antreten, dafür würde meine Mutter mitfliegen. Nun will FTI 1220,- Euro für die Umbuchung da es scheinbar ein Linienflug und kein Charterflug ist, aber eben eine Pauschalreise und für die gelten doch auch die Bestimmungen der AGB´s, daß man bis kurz vor Flug ohne grosse Kosten eine Ersatzperson benennen kann. Das die Pauschalreise mit nem Linienflug geht ist doch nicht mein Problem, oder?? Bitte um baldige Antwort, da der Flug in zwei Wochen schon geht. Danke im Vorrau

Hallo,

danke für Ihre Anfrage. Leider geht diese Frage über mein Fachwissen hinaus. Es wäre wichtig, das Kleingedruckte über die Verbindung Pauschalreise zum Linienflug zu wissen.

Ich hoffe, Sie finden einen Experten mit juristisch geschultem Wissen über das Reiserecht.

Trotzdem wünsche ich Ihnen eine schöne Reise.

Mfg

Glämer

Ich habe auch Probleme mit FTI, darunter auch wegen der hohen Kosten einer evtl. Umbuchung. (siehe weiter unten). Haben Sie Erkenntnisse dazu für mich oder einen kundigen Experten gefunden?

Wir haben beim Veranstalter FTI Touristik online eine Pauschalreise nach Thailand gebucht. Am nächsten Tag erfuhren wir überraschend, dass ab sofort auf den Tickets die Namen nicht mehr geändert werden können. Zugleich teilte uns das FTI Reisebüro mit, dass der Veranstalter bei einem Ticket beim Vornamen den letzten Buchstaben nicht übernommen hat und dass man deswegen nicht zusichern könne, dass es bei der Einreise keine Probleme gebe. In den AGB heißt es darüberhinaus „Vor- und Nachname in Ihrem Reisepass müssen identisch sein mit denen auf den ausgestellten Reisedokumenten. Ansonsten wird der betroffenen Person die Einreise verweigert.“
Wir haben FTI Reisebüro bisher mehrmals ergebnislos um Behebung des Mangels gebeten. Auf keinen unserer Vorschläge: a)Namenskomplettierung auf Kosten des Veranstalters b) Zusicherung der Einreisen c) Vorkehrung und Entschädigung im Falle von Problemen bei den Einreisen d) Kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist der Veranstalter bisher eingegangen.
Können wir jetzt nach BGB 651e 1 unter Berücksichtigung von Punkt 2 kündigen?
(1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
(2) Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird

Noch andere Frage: Wie sieht es bei Pauschalreisen mit der Möglichkeit aus, dass ein anderes Familiemitglied für eine gebuchte Person einspringt (mal von den Bedingungen einer Stornoversicherung=Krankheit usw. abgesehen). Kann sich FTI da einfach mit den angeblichen Kosten einer Namensänderung (die mit etwa 90% der Gesamtkosten nagegeben werden) heraushalten?
Wer hat Ahnung oder sogar konkrete Erfahrung? Besten Dank!