Hi!
Einige Fragen an die Fachleute für Buchführung:
Ein Reisebüro veranstaltet eine Tagesbusreise und nimmt dafür 119 €. Ein Kunde bucht diese Reise und leistet eine Anzahlung von 50 Euro. Zwei Tage vor der Reise storniert der Kunde. Das Reisebüro nimmt deshalb 25 Euro Stornogebühr.
Die erste Frage:
Wan entsteht die Forderung - bei Buchung der Reise oder erst bei Übergabe der Reise-Unterlagen?
-> Würde sagen Forderung entstehe bei Vertragsabschluss. Der liegt vor, wenn Kunde das Angebot (tagesbusreise annimmt) ergo wenn er buch.
Die zweite Frage:
Enthält die Anzahlung USt?
Grundsätzlich gilt: In Anzahlungen steckt UST.
Der Teufel liegt im Detail:
Bei der Anzahlung muss die UST seperat ausgewiesen werden und in der Endrechnung herausgerechnet werden. Stellst du dem Kunden am Ende wieder den ganzen Betrag in REchnung, müsstest du theoretisch wieder den vollen Betrag nochmals abführen. Kommt daher, dass das gilt, was auf der REchnung steht.
Die dritte Frage:
Ist in den Stornogebühren eine USt enthalten? Ist überhaupt eine Leistung zustande gekommen, durch den ein Mehrwert erzielt wurde, für die eine USt berechnet werden darf?
Stornogebühren enthalten keine UST, da sie nicht aus dem Vertrag heraus oder sowas entstanden sind, sondern eine Gebühr sind, um die Vertragsverletztung des einen Geschäftspartners zu bezahlten (sog. verwaltungsaufwand bla^^)
Wie bucht man den Stornofall inkl der Rückzahlung der Anzahlung?
Ursprünglich:
Forderungen / UE + UST (MWST) 119 / 100 + 19
Anzahlung:
Bank / FO (wenn du die UST gleich raus haben willst: Bank + UST / FO)
50 / 50 oder 42,01 + 7,99 / 50
Storno: auf zwei Buchungen:
UE + UST / FO + Bank
100 + 19 / 69 + 50
Stornobebühren
FO / sonst. erträge 25€
Gruß
Niksen