Hallo alle zusammen !
Nehmen wir mal an, ein Päärchen bucht versehentlich eine Reise doppelt.
Der Mann bucht auf einer Internetplattform eine Reise und bekommt eine Absage. Daraufhin schrieb er ein Mail zurück und fragte warum. Daraufhin kam erst mal nichts.
Das Paar dachte, dass die Reise nicht buchbar ist. Da es zwei Links auf dieser Plattform gab, entschloss sich die Frau die gleiche Reise nochmal zu buchen. Dies geschah dann auch über ihren Namen.
Die Frau wurde angerufen und es wurde ihr vorgeschlagen, dass bei dem Hotel nachgefragt wird, ob diese Reise noch möglich sei. Die Person am Telefon sagte auch das das verbindlich sei. Die Frau bejahte es.
Heute bekam der Mann einen Anruf, dass für „seine“ Reise noch ein anderes Zimmer zur Verfügung steht, es würde jedoch etwas mehr kosten. Er sagte dem Mann am Telefon auch, dass noch eine Anfrage von seiner Frau offen stand für die gleiche Reise. Der Mann am Telefon meinte dann, dass es nicht mehr möglich sei, weil kein Zimmer in diesem Hotel mehr frei sei und versicherte dem Paar, dass die Reise der Frau dann storniert wird. Der Mann sagte zu.
Jedoch fand alles mündlich statt.
Als das Paar nach Hause kamen hat die Frau ebenfalls eine Bestätigung „ihrer“ Reise per Mail bekommen. Das Paar hat bei der Internetplattform angerufen um das zu klären. Die sagte: Wir würden da nur raus kommen, wenn wir einen bestimmten Betrag zahlen würden, da zwei verbindliche Reisebuchungen bestehen.
Das Paar sieht sich jedoch nicht in der Schuld, weil denen zugesichert wurde, dass nur noch ein Zimmer frei ist und die Reise der Frau storniert werden würde.
Wie kommt das Paar jetzt aus dem Problem wieder raus? Was muss es tun um nicht zwei Reisen zu bezahlen. Es sind nur noch 5 Tage zum Reisebeginn.
Mit freundlichen Grüßen
Beccisch
Guten Tag,
ich kenne mich in Rechtsfragen nicht aus, würde jedoch eine Logische Konsequenz aus der Situation ziehen wollen.
Wenn das Reiseunternehmen Telefonisch Verträge gültig machen kann. Müsste eine telefonische Stornierung die selbe Gültigkeit haben.
Sollte das Unternehmen Beweiskräftige Tonbandaufnahmen der Telefonate besitzen tritt nun alledings das problem auf, dass es behaupten kann nur Stichprobenartig aufgenommen und somit nur die Bestellung, nicht ber die Stornierung erhalten zu haben.
Sollte das Unternehmen jedoch keinen Hinweis darauf gegeben haben, dass ein gefürtes telefonat ggf. aufgezeichnet wird ist diese aufnahme doch ein Strafbestand an sich.
Daher: Falls das Unetrnehmen das hypothetische Gespräch aufgezeichnet und es vorher angekündigt hätte könnte es rechtlich zu problemen kommen.
Falls nein könnten hypothetischer mann und hypothetische Frau dem Unternehmen mitteilen, dass eine telefonische Kündigung stattgefunden hat und sie ja schließlich auch nichts für das firemeninterne Informationschaos können.
Ich bin mir nicht sicher, jedoch meine ich im Zuge der Welle an Telefonverträgen durch dubiose Unternehmen mal etwas von einem Gesetz gehört zu haben, dass vertragsabschlüsse am Telefon verbietet. kann jedoch auch aus dem Kontext gerissen sein und darf keines falls als rechtsrat betrachtet werden.
Ein fehlerhaftes Bestellformular im Internet, dass zunächst (nachweislich) abgelehnt wurde kann meines erachtens hier eher zu gunsten des Mannes und der Frau verwendet werden.
Hallo,
ich kenne mich in Rechtsfragen nicht aus, würde jedoch eine
Logische Konsequenz aus der Situation ziehen wollen.
dann frage ich mich, warum Du Dich hier äußerst…
Wenn das Reiseunternehmen Telefonisch Verträge gültig machen
kann. Müsste eine telefonische Stornierung die selbe
Gültigkeit haben.
Es geht aber nicht um eine Stornierung sondern darum, dass wohl gar kein Vertrag geschlossen wurde. Eine Stornierung ist immer möglich, wie ja auch das Unternehmen bestätigt hat, aber wohl nicht gewünscht, da diese Kosten nach sich zieht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/651i.html
Sollte das Unternehmen Beweiskräftige Tonbandaufnahmen der
Telefonate besitzen […]
Keine Ahnung, wie Du darauf kommst…
Falls nein könnten hypothetischer mann und hypothetische Frau
dem Unternehmen mitteilen, dass eine telefonische Kündigung
stattgefunden hat und sie ja schließlich auch nichts für das
firemeninterne Informationschaos können.
Man kann Verträge nicht einfach kündigen. Ob telefonisch, schriftlich, nachweisbar oder nicht.
Ich bin mir nicht sicher, jedoch meine ich im Zuge der Welle
an Telefonverträgen durch dubiose Unternehmen mal etwas von
einem Gesetz gehört zu haben, dass vertragsabschlüsse am
Telefon verbietet. kann jedoch auch aus dem Kontext gerissen
sein und darf keines falls als rechtsrat betrachtet werden.
Lass es lieber…
Gruß
S.J.
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Hallo,
Wie kommt das Paar jetzt aus dem Problem wieder raus? Was muss
es tun um nicht zwei Reisen zu bezahlen. Es sind nur noch 5
Tage zum Reisebeginn.
aus dem Geschriebenen geht der Sachverhalt doch eigentlich klar hervor. Der Fehler dürfte beim Veranstalter liegen. Insofern alles gesagte und sämtliche Gespräche in einem Protokoll mit Datum und Uhrzeit festhalten, dem Veranstalter nochmals deutlich sagen, dass der Fehler bei ihm liegt und abwarten.
Im Zweifel müsste der Veranstalter die Existenz von zwei Verträgen beweisen, was bei der Sachlage äußerst schwierig sein dürfte.
Gruß
S.J.