stellen wir uns mal vor, jemand will eine Unterkunft für den Urlaub buchen. Schnell ist ein Objekt gefunden und eine Buchungsanfrage geschickt.
Hurra! Im gewünschten Zeitrahmen ist was frei…ABER…
darf ein Anbieter eine Zusatzgebühr für die Eigenanreise nehmen?
Die wird erstattet, wenn man ein Mietauto, oder den Flug über den Anbieter bucht.
Das kann doch nicht Rechtens sein, dass man für eine Nicht-Leistung zahlt!???
Das kann doch nicht Rechtens sein, dass man für eine
Nicht-Leistung zahlt!???
Warum das denn nicht? Dem Anbieter entgehen doch Gewinne aus seiner Mischkalkulation.
Und warum sollte er das nicht dürfen - es herrscht immer noch Vertragsfreiheit, es muss ja niemand bei diesem Veranstalter buchen.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn er nicht alle Leistungen separat anbieten würde, wäre das sicher richtig.
Aber es war nie die Rede von einer nicht in Anspruch genommenen Leistung.
Warum das denn nicht? Dem Anbieter entgehen doch Gewinne aus
seiner Mischkalkulation.
hallo,
andersrum läuft der Hase. Wenn er alle Leistungen separat anbietet,
können die Einzelteile Unterkunft und Flug teurer sein als das
Gesamtpaket Flug plus Unterkunft. Bei einer nicht in Anspruch
genommenen (Teil-)Leistung kann sich der Preis nicht erhöhen.
Grüßerle
Richard
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