Ist es wirklich Vorschrift, dass für eine Tageskarte im örtlichen Nahverkehr (zB. Berlin) ein Formular „Reiseabrechnung“ erstellt werden muss, wenn der Spesen-Pauschalbetrag für 12 Std. geltend gemacht wird?
Dieser Aufwand wäre wirklich eine Zumutung, denn:
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die Tages-Fahrkarte kostet 6,10 €
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die Verpflegunspauschale bringt 6,00 €.
Wer weiß das?
Danke.
Hallo,
das hat doch nichts miteinander zu tun. Die 6,10 € für die fahrkarte sind Fahrkosten. Die (weiteren) 6,00 € sind eine Verpflegungspauschale.
Gruß
smalbop
Servus,
es gibt kein vom Fiskus vorgeschriebenes Formular für die Geltendmachung von Werbungskosten aus Dienstreisen.
Nachvollziehbar aufgezeichnet werden müssen: Datum - Uhrzeit Abreise - Uhrzeit Ankunft - Besuchter Ort - Zweck der Reise.
Wenn jemand sehr langsam schreibt, braucht er dafür im vorgelegten Fall etwa fünf Minuten. Bei einem (niedrigen) Grenzsteuersatz von 30% führen die Werbungskosten von 12,50 € zu einer Minderung der ESt von 3,75.
Die Zeit, die für die genannten Aufzeichnungen benötigt wird, wird also in diesem gegebenen Fall mit 45 € / h verwertet. Ich finde, das ist ein recht ordentlicher Ertrag.
Schöne Grüße
MM