Hallo…
Zu Anfang eines Jahres bucht man eine Reise. Zu diesem Zeitpunkt ist man noch in einem festen Arbeitsverhältnis. Der Urlaub wird vom AG genehmigt. Nun kommt es aber so, dass noch vor Reiseantritt (ca. 1 Monat) ein Arbeitgeberwechsel statt findet. Allgemein ist es dann so geregelt, dass man zwar Anspruch (wenn auch nur noch anteilig)auf Urlaub hat, aber meistens in der Probezeit diesen nicht nehmen kann /darf.
Ist in solch einem Fall denn nun der neue AG verpflichtet, mir den Urlaub zu genehmigen, um die Reise anzutreten? Oder eventuell auch die Stornokosten zu tragen bei nicht gewähren des Urlaubes?
Vielen Dank für eure Antworten
Ist in solch einem Fall denn nun der neue AG verpflichtet, mir
den Urlaub zu genehmigen, um die Reise anzutreten?
Nö Lilli, das wäre dann ein Entgegenkommen des neuen Arbeitgebers.
Oder
eventuell auch die Stornokosten zu tragen bei nicht gewähren
des Urlaubes?
Nö, mit welcher Begründung denn? Es sei denn, dass ihr nachweislich vereinbart hättet, dass du den Urlaub antreten kannst (wovon ich jetzt mal nicht ausgegangen bin).
MfG
Das konnte ich mir schon fast denken. Sollte also kein Entgegenkommen seitens des neuen AG geschehen, hat man wohl Pech gehabt und trägt die eventuellen Stornokosten selber. Das mit der Erstattung der Stornokosten bei bereits genehmigten Urlaub hatte ich schon in entsprechender Literatur gefunden.
Hatte mich nur beirren machen lassen von anderen, die meinten, der neue AG müsste den Urlaub genehmigen, wenn man die Bestätigung der Reisebuchung vorlegt, anderweitig müsste der neue AG die Stornokosten tragen. Mir schien es recht unschlüssig, warum der neue AG sich an die Urlaubsgenehmigung des alten AG hätte halten müssen.
Danke…
hi lilli,
Nun kommt es aber so, dass noch
vor Reiseantritt (ca. 1 Monat) ein Arbeitgeberwechsel statt
findet. Allgemein ist es dann so geregelt, dass man zwar
Anspruch (wenn auch nur noch anteilig)auf Urlaub hat, aber
meistens in der Probezeit diesen nicht nehmen kann /darf.
Ist in solch einem Fall denn nun der neue AG verpflichtet, mir
den Urlaub zu genehmigen, um die Reise anzutreten? Oder
eventuell auch die Stornokosten zu tragen bei nicht gewähren
des Urlaubes?
denk mal genau nach!
warum soll der neue arbeitgeber irgend-
etwas zahlen?
wenn er dir urlaub gewährt, du aber in der
probezeit gehst, entsteht troubel beim ag.
andererseit, war es dein freier wille den ag
zu wechseln, oder?
cu
alex
Hallo
Ganz im Gegenteil wird der neue AG überlegen, was er von einem AN halten soll, der erst einmal in den Urlaub möchte…
Gruß,
LeoLo
Freier Wille nicht direkt…
Vertrag war beim alten AG leider nur befristet, keine Verlängerung.
Sollte es nun einen neuen AG geben, besteht ja dann das Problem mit der bereits gebuchten Reise und dem Urlaub, den der neue AG ja erst genehmigen muss (was er bestimmt nicht macht gleich am Anfang eines Arbeitsverhältnisses).
Hatte mir von anderen sagen lassen, dass der neue AG mir Urlaub geben muss, da ich ja eine Reisebestätigung vorlegen kann… War mir allerdings recht unlogisch.
Danke für die Antwort und daraus folgende Bestätigung…
LG Lilli
Ist wohl immer ein Risiko bei zeitiger Reisebuchung…, dass man eventuell dann selber trägt.
LG Lilli
Hallo
Ist wohl immer ein Risiko bei zeitiger Reisebuchung…, dass
man eventuell dann selber trägt.
Klar. Allerdings bist Du in meinen Augen bei einem befristeten AV dann sehr waghalsig vorgegangen…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Klar. Allerdings bist Du in meinen Augen bei einem
befristeten AV dann sehr waghalsig vorgegangen…
ich weiß… ließ sich aber nicht anders einrichten, da die Reise nicht allein unternommen werden soll und die Platzreservierung am Urlaubsort eine sehr rechtzeitge Buchung verlangten…
LG Lilli