Guten Abend zusammen,
wir haben mit 6 Personen 3 Doppelzimmer gebucht. Gestern hatten wir Post von unseren Reiseveranstalter mit unseren Reisrunterlagen. Anstelle von 3 Doppelzimmer sind aufeinmal nur noch 2 Dreierzimmer.
Wie geht man da am besten vor?
Dazu kommt noch, dass wir einen anderen Hinflug bekommen haben. Wir fliegen jetzt 4 Stunden später ab und verlieren jetzt einen halben Tag. kommen jetzt erst um 21 Uhr im Hotel an. Bringt es was sich zu beschweren? ich möchte gerne vorbereitet sein, wenn wir morgen ins Reisebüro gehen.
Vieken Dank für eure hilfe.
Hallo,leider sind die Flugzeiten immer unverbindlich aber das mit den Zimmern ist eine Frechheit.Ohne vorherige Rücksprache würde ich das nicht akzeptieren und Rücksprache halten ob es sich wirklich so verhält wie in den Unterlagen aufgeführt wird.
Viel Glück!
Die Änderung von 3 DZ auf 2 Dreibettzimmer müßt Ihr auf keinen Fall akzeptieren! Ich nehme an, daß Ihr 3 Paare seid, da geht das ja gar nicht! Die Flugzeiten-Änderung - dagegen kann man eher nichts machen, sowas kommt immer wieder mal vor, andererseits glaube ich, daß, wenn die Flugzeiten sich um mehr als 3 Stunden ändern, man kostenlos stornieren kann. Aber wollt Ihr das? Welch Reiseveranstalter ist das? und welches Reiseziel? Anscheinend habt Ihr ja im Reisebüro gebucht, die sollen sich massiv für Euch einsetzen, also wenn im gebuchten Hotel keine 3 DZ mehr zu haben sind, umbuchen auf ein höherwertigeres Hotel und wegen der geänderten Flugzeiten vielleicht eine Entschädigung fordern.
Trotz allem Ärger im Vorfeld: schönen Urlaub
wünscht die Lisa
4 Stunden später fliegen, denke ich das man sich in dem Punkt nicht beschweren kann, aber mit 2 Dreierzimmer müsstet Ihr entweder eine Rabatt bekommen oder ohne kosten vom Vertrag zurücktreten. Diese Sachen ändern sich aber von Reiseveranstalter zu Reiseveranstalter. Deshalb kann ich Ihnen auch hier nichts verbindliches sagen.
Hallo…also die Fluege …da geht nichts…vorbehaltlich Aenderungen! Zimmer muesst Ihr nicht hinnehmen…klare Vertragsaenderung des Veranstalters…geht gar nicht! Grund fuer einen kostenlosen Ruecktritt von Eurer Seite…keinesfalls akzeptieren!
Hallo,
wurde vorab ein für beide Seiten verbindlicher Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen? Hat der Vertrag Klauseln, die eine Änderungen des vereinbarten Reisevertragsinhaltes zulassen?
Bestehe beim Besuch des Reisebüros auf die Einhaltung der Zimmerbuchung. Bei diesem Gespräch sollte mindestens 1 Zeuge mit anwesend sein. Falls jedoch 2 Dreierzimmer akzeptabel sind, sollte eine entsprechende Reduzierung des Reisepreises vereinbart werden. Dafür sollte der Zimmerkostenanteil um ca. 1/3 gekürzt werden, da ja nur 2 Zimmer beansprucht werden. Eventuelle Argumente über größere und deshalb teurere Zimmer sollte man mit der durch die 3er-Belegung unkonfortableren Unterkunft entgegnen.
Wenn ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde, und eine Einhaltung des Vertrages oder eine Reisepreisminderung nicht erreichbar ist, sollte die Reklamation schriftlich formuliert und die Einschaltung eines Anwaltes angekündigt werden.
Eine Entschädigungsleistung bei verspätetem Hinflug ist abhängig von dem Verspätungsgrund. Liegt dieser im Bereich des Flugunternehmens, also kein Streik etc., so ist eine Entschädigung je nach Flugstreckenlänge und Zeitverzögerung fällig. Bei Charterflügen beginnt eine Entschädigungsleistungspflicht bereits ab mehr als 3 Stunden Verspätung.
Alle Vereinbarungen und/oder strittigen Punkte sollten
nach der Durchsprache sofort schriftlich formuliert und von beiden Parteien, inkl. Zeuge rechtsgültig unterschrieben werden.