mal angenommen, Frau (nennen wir sie) Wilma Weg bucht für sich und Familie schon seit einigen Jahren ihre Urlaubsreisen online im Online-Reisebüro der (sagen wir mal) Silke Schöntal in Süddeutschland. Da Wilma Weg keine Beratung benötigt, stellt sie sich ihre Reise selber zusammen und gibt diese Infos dann an Frau Schöntal, die nur noch zu buchen braucht. Auf ihrer Homepage wirbt Silke Schöntal für derartige Reisen mit einer 3%igen Rabattierung durch Rückvergütung. Die Rückvergütung erfolge jeweils direkt nach Abreise auf das bei der Reisebuchung angegebene Girokonto.
In der Vergangenheit hatte Wilma Weg diese Rückvergütung stets erhalten, obwohl sie schon immer nachhaken musste.
Diesmal - natürlich ebenfalls nur angenommen - lief alles anders. Wilma flog, kehrte zurück, konnte keine Rückzahlung entdecken und fragte im Reisebüro gleich mehrfach nach. Da sie nie eine Antwort erhielt, rief sie dann sogar an: Silke Schöntal stotterte ein wenig herum, sagte dann aber, das Geld sei am Vortag auf den Weg gegeben worden… und ergänzte dummdreist, ihre Kunden würden sich schließlich mit der Zahlung auch häufiger mal Zeit lassen. =:oO (Wilma gehörte übrigens stets zu den zuverlässigen Sofortzahlern).
Was könnte Wilma Weg tun, wenn sie die Rückvergütung bis heute nicht erhalten hat und Silke Schöntal toter Fisch spielt? Immerhin handelt es sich um einen Betrag von mehr als 150 Euro.
Bewerten will Wilma die unseriöse Agentur natürlich auch, damit sich die Kunden zukünftig dreimal überlegen, ob sie dieser Firma ihr Vertrauen schenken. Ciao, dooyoo sind schon angepeilt, für weitere Tipps zu geeigneten Bewertungsportalen wäre Wilma ebenfalls dankbar.
es sieht so aus als ob das Reisebüro durch die Rabattgeberei schlicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Kein Wunder, wenn man über einen Längeren Zeitraum ein Drittel seines Ertrages verschenkt, geht das normalerweise nicht gut.
Du kannst, sofern das geografisch möglich ist, dort einfach mal vorbeifahren und versuchen, der Firma die Kohle physisch aus der Tasche zu ziehen („dann lassen Sie uns doch mal schnell zur Bank fahren…“).
Alternativ mahnst Du die Zahlung schriftlich an und setzt ein Zahlungsziel bis zum XX (Datum ist wichtig, nicht „binnen zwei Wochen“ oder so). Diese Mahnung schickst Du per Einschreiben-Rückschein und hoffst. Sollte das Geld dann immer noch nicht kommen, bleibt noch ein Mahnbescheid. Der dauert aber und ist, so empfinde ich es zumindest, recht aufwendig. Stellt sich die Frage ob dieser Aufwand für € 150,-- gerechtfertigt ist aber das muß jeder selbst bewerten.
Was man machen kann ?
Das was man immer machen kann,wenn einem jemand Geld schuldet.
Anmahnen,Frist setzen,Mahnbescheid oder Klage auf Zahlung.
Wobei die Frist m.E. nach bereits lange verstrichen ist,denn laut Homepage ist ja eine Zahlungsfrist versprochen „Nach Abreisedatum“.
Und wenn da nicht weiter ausgeführt wäre,dann kann man sicherlich höchsten 2-4 Wochen danach noch als angemessen betrachten.
Der Anspruch auf Rabatt wird ja in dem Beispiel nicht mal bestritten, also besteht der noch und die Chancen ihn einzutreiben sind gut.
Das mit dem negativen Bewerten sollte man vorerst unterlassen.
Leider wohnt Frau Weg ca. 300 km von der Reisebörse - so nennt Frau Schöntal ihre Agentur - entfernt, so dass man nicht ‚mal eben‘ dort vorbei fahren kann.
Diese Reisebörse ist nach meinem Gefühl auch kein richtiges Reisebüro, sondern lediglich ein Home Office ohne Publikumsverkehr. Buchungen sind z. B. persönlich überhaupt nicht möglich, lediglich per Telefon, Fax oder E-Mail geht das.
Irgendwo hatte ich mal läuten hören, dass die Rabattierungen durch Reisebüros nicht statthaft seien und meine Vermutung ging dahin, dass sich Frau Schöntal darüber nun herauszuwinden versucht. Also getreu dem Motto „Was ich offiziell gar nicht anbieten darf, muss ich auch nicht zurückzahlen.“ Angesprochen hatte sie das aber nicht und auf ihrer Seite prangt auch noch immer dick und fett das Angebot der 3%.
Frau Weg verreiste übrigens am 01.08.; mittlerweile sind also mehr als 7 Wochen vergangen, in denen die Zahlung hätte eintreffen müssen. Nur sehr ungerne würde Frau Weg das Geld in den Wind schießen, schon allein aus Prinzip nicht. Frau Schöntal könnte das als Ermunterung ansehen so krumm weiterzumachen und Frau Weg findet das schlichtweg unfair und dreist.
Eine E-MAIL mit Fristsetzung ist wohl ungültig, oder? Könnte Frau Weg direkt in ihrem Einschreiben darauf hinweisen, dass sie nun rückwirkend Verzugszinsen geltend macht, eine Aufwandsentschädigung verlangt und auch die Kosten für RA etc., sofern sie diesen in Anspruch nehmen müsste? Wäre es statthaft und auch sinnvoll, so etwas in die Kalkulation aufzunehmen oder outet man sich damit als rechtlicher Laie?
es sieht so aus als ob das Reisebüro durch die Rabattgeberei
schlicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Kein Wunder,
wenn man über einen Längeren Zeitraum ein Drittel seines
Ertrages verschenkt, geht das normalerweise nicht gut.
bye
Rolf
ich kenne viele Reisebüros über die man bis zu 5 % Nachlass bei Reisebuchungen erhalten kann.
Scheinbar kommt es hier allerding auch um die vermittelten Umsätze an,
denn mir sind höhere Erträge (weit über 10 %) dieser Reisebüros bekannt.