Reisedaten kurzfristig (tel.) veränderbar?

Hallo,

muss eine Reise, die bereits Ende Juni 2010 bestätigt wurde (u.a. Abholung des Mitreisenden am AK xx der Stadt sowieso) angetreten werden, wenn der Reiseanbieter 14 Tg. vor Abfahrt diese Reise Daten telefonisch verändert - also … Abfahrt aus 120km entfernten Stadt, anderes AK? … somit mit MEHRkosten verbunden.

??

Danke für rechtliches Verständnis.

Benton

Das kommt darauf an, was in den Reisebedingungen steht und wie es dort steht.

Hat der Reiseveranstalter sich derartige Rechte explizit ausbedungen und deutlich genug darauf hingewiesen, ist es wohl zulässig.

Ist es irgendwie in siebenhundertdrölf Seiten AGB „versteckt“, gilt es wahrscheinlich als eine Privatperson überraschende AGB-Klausel und damit als gegenüber einer Privatperson ungültig.

Äh, was ist ein AK?

bye
Rolf

AK
vermutlich Autobahnkreuz.

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Äh, was ist ein AK?

Hi.

laut Michael Mittermeier: Arschlochkind

Gruß
Tina

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aaaah,

gravierende Änderungen des Reisevertrages bedürfen immer der Zustimmung des Reisenden und sind ggfs. ein Grund für eine kostenlose Stornierung. Eine Änderung des Abfahrtsortes um 120 Km ist m.E. solch eine Änderung.

Beim Unternehmen anrufen, fragen welche Möglichkeiten es gibt (Zubringerbus zum „AK“ kostenlos o.ä.) und ggfs. kostenlos stornieren.

bye
Rolf

Hallo …
und sorry. AK = AutobahnKreuz

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…es sei denn, eine solche Änderung war explizit im Vertrag vorbehalten (und klar genug herausgestellt), denke ich - im deutschen Privatrecht ist ja so ziemlich alles erlaubt, was klar und deutlich genug formuliert ist und nicht die Ausnutzung einer Notlage darstellt.