nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für die folgenden zwei Fälle.
Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband wieder in Empfang
genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.
Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine Trolley
beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.
nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.
Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
wieder in Empfang
genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.
Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen
Nicht versichert sind
a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
oder Verlieren;
Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
Trolley
beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.
§ 2 Gegenstand der Versicherung
Mitgeführtes Reisegepäck
Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
oder beschädigt wird durch
a) Straftat eines Dritten;
b) Unfall eines Transportmittels;
c) Feuer oder Elementarereignisse.
Danke für Rat!
Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.
für die Reisegepäckversicherung ist das vermutlich beides nichts.
Nr. 2 sollte dem Flugunternehmen sofort gemeldet werden, da könnte es was geben.
Bei Nr. 1 kommt erschwerend hinzu, dass der Diebstahl erst später bemerkt wurde, da könnte es ja noch bei vielen anderen Gelegenheiten verschwunden sein.
nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.
Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
wieder in Empfang
genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.
Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer
Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen
Nicht versichert sind
a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
oder Verlieren;
*** Gestohlen ist doch was anderes, als das, was hier aufgeführt wird?
Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
Trolley
beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.
§ 2 Gegenstand der Versicherung
Mitgeführtes Reisegepäck
Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
oder beschädigt wird durch
a) Straftat eines Dritten;
b) Unfall eines Transportmittels;
c) Feuer oder Elementarereignisse.
*** das kann man dann so verstehen, dass Schäden, die das Unternehmen selbst anrichtet nicht versichert sind?
Danke für Rat!
Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.
nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.
Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
wieder in Empfang
genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.
Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer
Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen
Nicht versichert sind
a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
oder Verlieren;
*** Gestohlen ist doch was anderes, als das, was hier
aufgeführt wird?
Und welcher Beweis wird hier erbracht, dass es tatsächlich gestohlen wurde ? Sind Zeugen vorhanden, die den Diebstahl gesehen haben ?
Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
Trolley
beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.
§ 2 Gegenstand der Versicherung
Mitgeführtes Reisegepäck
Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
oder beschädigt wird durch
a) Straftat eines Dritten;
b) Unfall eines Transportmittels;
c) Feuer oder Elementarereignisse.
*** das kann man dann so verstehen, dass Schäden, die das
Unternehmen selbst anrichtet nicht versichert sind?
Wieso das Unternehmen ?
Könnte es nicht auch der Reisende selbst gewesen sein ?
Danke für Rat!
Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.
Die Fragen, die du stellst, kannst du bei 90% der
Versicherungsfälle stellen, dann ginge man fast immer leer
aus…
Ich stellte die Fragen so, wie sie dir der Versicherer stellen würde,
wenn die Versicherungsbedingungen wie von mir geschrieben auf deinen Vertrag passen.
Beim Vertragsabschluss einer Versicherung sollte man immer die Vertragsbedingungen lesen.
Ich selbst halte von einer Reisegepäckversicherung nicht viel.
Denn hier wird Geld zum Fenster rausgeworfen. Meistens ist dies schon über die bestehende Hausratversicherung abgedeckt.