Ich habe eine eine reise angetreten um zu Fotografieren-diese aber fünf minuten später unterbrochen weil mein hund raus mußte-in der zwischenzeit 1 1/2 stunden - wurde in mein aurto eingebrochen und eine Tasche mit kamera und laptop gestohlen. ich wollte die fahrt fortsetzen nach dem Spaziergang. die Versicherung bezeichnet das als Fhrt beendet und neue Fahrt angefangen also kein versicherungsschutz.
Hallo CharlyK,
ich würde dir auf jeden Fall empfehlen nochmal direkt mit dem Sachbearbeiter deines „Schadenfalls“ in der Schadenabteilung zu sprechen. Hier kann es durchaus sein dass sich die Bedingungen bei den verschiedenen Anbietern unterscheiden.
Bei meiner Gesellschaft ist es folgendermaßen:
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ES besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl und gegen Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen oder Anhängern nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet.
Der Versicherer haftet im Rahmen der Versicherungssumme in voller Höhe nur, wenn nachweislich:
- der Schaden tagsüber eingetreten ist. (zwischen 06:00 und 22:00 Uhr)
- das Kfz in einer abgesperrten Garage abgestellt war (nicht Parkhaus oder Tiefgarage)
- der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist.
Kann der Versicherungsnehmer keine dieser Voraussetzungen nachweisen, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt.
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Also: auf jeden Fall nochmal nachfragen und den zeitlichen Rahmen der Reiseunterbrechung nochmals klar stellen.
Viele Grüße
Danke für deine Antwort,
welcher Versicherer war den der Deine? vielleicht deckt sich ja unser Versicherungsanbieter.
denn bei 2 stunden Fahrtunterbrechung bin ich bei 1 1/2 std. noch im Limit.
Danke nochmals
Grüße zurück
Hallo,
darf ja keine Werbung machen,
aber bei mir wars die Versicherungskammer Bayern.
Viele Grüße
Steffi
Tut mir leid, habe keine Ahnung.
MfG