Hallo,
vielleicht kennt einer von Euch ein Musterurteil, welches mir helfen könnte.
Auf einer Bahnfahrt in einem 1. Klasse Abteil ist mir ein Koffer gestohlen worden. Der Koffer hat sich in meiner unmittelbaren Nähe befunden. Die Versicherung lehnt die Zahlung, mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit ab.
Hat hier jemand Erfahrungen wie ich weiter vorgehen kann oder kennt jemand einen ähnlichen Fall, welcher bereits von einem Gericht geklärt wurde?
Ich freue mich über jeden Hinweis.
Viele Grüße,
Guido Strauf
unmittelbaren Nähe befunden. Die Versicherung lehnt die
Zahlung, mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit ab.
Ist es Deine Versicherung oder die der Bahn. Meines Wissens ist bei einer ICE-Fahrkarte eine Reisegepäckversicherung dabei, die auch dann zahlt, wenn der Fahrgast im Bordrestaurant ist und während dessen sein Gepäck aus dem Abteil gestohlen wird.
Hallo,
danke für den Hinweis. Mit dem Kauf der Bahncard habe ich eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen. Ich werde mich jetzt aber bei der Bahn erkundigen ob mit dem Fahrkartenkauf auch ein Versicherungsschutz besteht.
Viele Grüße,
Guido Strauf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]