Noch mehr Fragen
Hallo Marco 
Erst mal vielen Dank…nur sind doch noch Fragen offen…du weißt, mit Vers. hab ich es nicht so 
Zur Vorgeschichte noch kurz…ich hatte vor einigen Jahren mal einen solchen Schaden…damals war es ein einziger Krampf, ich war unterversichert, aber es gab keine höhere Versicherung. Also habe ich freiwillig schon ein paar Dinge aussen vor gelassen.
Die Versicherung wollte Belge über alles, über jeden einzelnen Slip usw usf. Es war die reinste Katastrophe.
Nun ist es aber leider so, dass komischerweise oft Koffer abhanden kommen auf dem Weg von Deutschland nach Dubai…frag mich nicht wieso, keine Ahnung…aber meinen Schwiegereltern sind in den letzten 10 Jahren bereits 4 Koffer abhanden gekommen, immer auf dem Flug von Germany in die UAE.
Ich habe meinen Schwiegereltern und allen anderen Bekannten, die regelmäßig nach Dubai fliegen, jetzt geraten, eine Gepäckvers. abzuschließen, nur wüßte ich auch eben gerne, was es dann im Zweifelsfall zu beachten gibt.
Richtig, oder du kannst glaubhaft nachweisen, im Besitz dieser
Dinge gewesen zu sein. Insbesondere bei Schmuck sind daher
Fotos empfehlenswert. Ansonsten reicht für gewöhnlich ein
Zeuge, der bestätigen kann, dass du im Besitz dieser Sachen
warst. Vielleicht nicht nur den Freund 
Ok…verstanden 
Dieser Passus ist auch vielmehr auf hoch wertvolle Dinge
bezogen, die natürlich leichter verschwinden… nimmt die
Versicherung jedenfalls mal pauschal an… aber bei normaler
Durchschnittskleidung ist es eher unwahrscheinlich, dass sie
auch von deiner Unterwäsche Belege wollen. Es sei denn, diese
ist das Heidi Klum Modell 
Nee nee…nicht Heidi Klum, aber schon sehr hochwertige Sachen, die ich nunmal habe, trage und entsprechend eben auch mit mir rumschleppe, wenn ich unterwegs bin. Ich kann mich ja nun nicht extra für einen Auslandsaufenthalt bei Charme und Anmut einkleiden 
Also wie gesagt, ich mußte damals über wirklich alles eine Quittung vorlegen.
Hätte ich das nicht getan, hätte ich die Quittungen über den Neuerwerb dieser Sachen vorlegen müssen. Aber genau daran nehme ich Anstoß…ich meine, wenn ich mir innerhalb von 1-2 Jahren Kleidung im Wert von ca. 10.000 DM zulege ist das ja noch realistisch, aber wie soll ich denn innerhalb von 4 Wochen diese Klamotten neu kaufen ? Das geht a) finanziell nicht und b) finde ich ja nun nicht immer genau das, was mir gefällt.
Ich habe aber nur 4 Wochen Zeit, die Quittungen einzureichen…also irgendwas stimmt hier doch nicht, oder wie ?!
Siehe oben… entweder du hast Belege, bei Elektroartikel kann
die Garantie schonmal mehr als 6 Monate sein und ein
Aufbewahren sich lohnen, oder aber du kannst es glaubhaft
nachweisen. Grundsätzlich besteht für einen Nichtkaufmann gar
keine Belegvorhaltepflicht, zumindest wüsste ich nicht, aus
welchem Grund, außer zu Garantiezwecken, aber das ist ja kein
Muss, er dies tuen sollte.
Tja, der Versicherungsfritze damals hat aber behauptet, ich müsse Quittungen über Kleidung, Schuhe und Kosmetika 6 Monate aufheben…und nu ?
Bei wertvollen Stücken halt vorher Fotos knippsen… am besten
an deinem Körper.
Schmuck transportiere ich immer im Handgepäck.
Zeitwert ist der Wert, den du für diese Sachen bezahlen
müsstest, wenn du sie dir über eine Anzeige besorgen würdest.
Also 2 Jahre alte 501 z.b. für 60 DM… mal angenommen 
Ja ok, aber wenn ich eine Klamotte habe, dann pflege ich die sehr…wenn ich sie nun gebraucht erwerbe, kann es sein, dass sie im schlechten Zustand ist, abgesehen davon mag ich keine gebrauchte Kleidung tragen…muß ich mich also auf den sogenannten Zeitwert einlassen ?
Was ist mit Dingen, die ich während des Urlaubs angeschafft
habe ?
Dafür wirst ja eine Quittung haben… und die sind
neuwertig… also ohne Abschlag zu behandeln.
Ja klar…aber dann wäre ich wieder unterversichert !?
Für Sachen, für die du keine Quittung hast, würde ich sagen:
Neupreis angeben und das Alter dazuschreiben… dann werden
sie was abziehen und du schaust, ob dir das Abziehen in
Ordnung erscheint 
Das ist auch noch so ein Witz…mir erschien bei der Vers. gar nichts mehr in Ordnung…ich hatte, um ein Beispiel zu nennen, eine dünne Lederjacke von „MarcCain“ im Koffer, die war ca. 1 1/2 Jahre alt und ich hatte sie vielleicht 5x an…neu kostete sie 1800 DM…bekommen habe ich dafür 500 DM, obwohl die Geschäftsführerin von MarcCain in Hannover mir schriftlich bestätigte, dass ich dort eine bekannte Kundin sei und eben genau diese Lederjacke zu dem genannten Preis dort erworben habe. Nun war dieses Stück eben so gut wie neu, da so selten getragen. Irgendwie steht das ja alles nicht mehr in Relation
Klar… solange du dich auf einer Reise befindest, für die
diese Versicherung abgeschlossen wurde, ist der Schutz
vollumfänglich vorhanden.
Kleiner Tipp: Kommt das Gepäck im Flieger abhanden, so leistet
im Normalfall die Versicherung der Fluggesellschaft. Vorteil:
zumeist Neupreisentschädigung.
Nee…die hätten mir damals eine Pauschale in Höhe von 2500 DM gezahlt…das wollte ich natürlich nicht und außerdem zahlen die Fluggesellschaften eh nicht, wenn eine gesonderte Vers. besteht.
Kommt das Gepäck gar in einem festen Haus abhanden und das
Hotelzimmer z.B. ist abgeschlossem, so sichert dies die
Hausratversicherung ab und der Schutz beträgt hierbei die 10%
der Versicherungssumme+10% Vorsorgeaufschlag. Vorteil: in
jedem Fall Neupreisentschädigung.
Das habe ich jetzt nicht kapiert…kannst du mal ein Beispiel nennen bitte ?!
Vielleicht hat´s geholfen.
Na…ehrlich gesagt noch nicht wirklich, weil jetzt bin ich eher verwirrt 
Aber wenn du nochmal bereit bist, deine Zeit hier zu opfern, dann kommen wir der Sache sicher näher 
Also noch mal Danke, Marco 
Greetings,
Vanessa