Reisegepäckversicherung

Hallo ihr :smile:

Ich habe da mal ein paar Fragen bezüglich der Reisegepäckversicherung…mir ist eigentlich alles soweit klar, obwohl die Bestimmungen, wann nun ein Schadenfall eingetreten ist und wann nicht, ja doch sehr verwirrend sind.

Eines bleibt aber für mich völlig ungeklärt bisher :

Ich muß im Schadenfall sämtliche Quittungen über die abhanden gekommenen Sachen einreichen.

Nehmen wir an, ich habe eine Vers. über 10.000 DM abgeschlossen und mir kommt ein Koffer abhanden, in dem Klamotten für ca. 6000 DM waren.

Nun habe ich aber u.U: nicht alle Quittungen mehr, weil man muß diese ja laut Gesetzgeber nur 6 Monate (?) aufheben…einige Sachen sind vielleicht aber schon 1 Jahr alt…wie wird nun verfahren ?

Und wie setzt sich die Vers.-Summe zusammen ?
10.000 DM = neu ?
10.000 DM = Zeitwert ? Woher kenne ich den ?

Was ist mit Dingen, die ich während des Urlaubs angeschafft habe ? Was ist mit Geschenken ? Was ist mit Sachen, über die ich nie eine Quittung besaß, weil geschenkt, gebraucht, ersteigert oder wie auch immer ?

Hat jemand hier vielleicht eine Idee ?

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar…irgendwie steige ich echt nicht mehr durch.

Ach ja, und wo ich gerade dabei bin :wink:
Wie ist das eigentlich, wenn ich per Auto unterwegs bin mit einer Gepäckvers. ? Gelten dann die gleichen Besttimmungen wie bei einem Flug ?

Danke euch schon mal sehr !!

Greetings,
Vanessa

JA :smile:
Hallo Vanessa,

Ich muß im Schadenfall sämtliche Quittungen über die abhanden
gekommenen Sachen einreichen.

Richtig, oder du kannst glaubhaft nachweisen, im Besitz dieser Dinge gewesen zu sein. Insbesondere bei Schmuck sind daher Fotos empfehlenswert. Ansonsten reicht für gewöhnlich ein Zeuge, der bestätigen kann, dass du im Besitz dieser Sachen warst. Vielleicht nicht nur den Freund :smile:

Dieser Passus ist auch vielmehr auf hoch wertvolle Dinge bezogen, die natürlich leichter verschwinden… nimmt die Versicherung jedenfalls mal pauschal an… aber bei normaler Durchschnittskleidung ist es eher unwahrscheinlich, dass sie auch von deiner Unterwäsche Belege wollen. Es sei denn, diese ist das Heidi Klum Modell :smile:

Nehmen wir an, ich habe eine Vers. über 10.000 DM
abgeschlossen und mir kommt ein Koffer abhanden, in dem
Klamotten für ca. 6000 DM waren.

Okay… angenommen.

Nun habe ich aber u.U: nicht alle Quittungen mehr, weil man
muß diese ja laut Gesetzgeber nur 6 Monate (?)
aufheben…einige Sachen sind vielleicht aber schon 1 Jahr
alt…wie wird nun verfahren ?

Siehe oben… entweder du hast Belege, bei Elektroartikel kann die Garantie schonmal mehr als 6 Monate sein und ein Aufbewahren sich lohnen, oder aber du kannst es glaubhaft nachweisen. Grundsätzlich besteht für einen Nichtkaufmann gar keine Belegvorhaltepflicht, zumindest wüsste ich nicht, aus welchem Grund, außer zu Garantiezwecken, aber das ist ja kein Muss, er dies tuen sollte.
Bei wertvollen Stücken halt vorher Fotos knippsen… am besten an deinem Körper.

Und wie setzt sich die Vers.-Summe zusammen ?
10.000 DM = neu ?
10.000 DM = Zeitwert ? Woher kenne ich den ?

Zeitwert ist der Wert, den du für diese Sachen bezahlen müsstest, wenn du sie dir über eine Anzeige besorgen würdest. Also 2 Jahre alte 501 z.b. für 60 DM… mal angenommen :smile:

Was ist mit Dingen, die ich während des Urlaubs angeschafft
habe ?

Dafür wirst ja eine Quittung haben… und die sind neuwertig… also ohne Abschlag zu behandeln.

Was ist mit Geschenken ?

Siehe neubeschaffte Sachen. ist ja nichts anderes, nur dass sie für jemand anderes bestimmt sind, aber sie befinden sich in deinem Gepäck… also dein Schutz, weil du könntest es dir ja überlegen und später doch nicht verschenken :smile:

Was ist mit Sachen, über die
ich nie eine Quittung besaß, weil geschenkt, gebraucht,
ersteigert oder wie auch immer ?

Schätzung… dafür gibt es ladenübliche Preise, z.B. 501 NP 120-160 DM je nach Ort… 2 Jahre alt… du müsstest jetzt so 60-100 DM aufwenden um diese Hose in diesem Zustand wiederzubeschaffen.

Für Sachen, für die du keine Quittung hast, würde ich sagen: Neupreis angeben und das Alter dazuschreiben… dann werden sie was abziehen und du schaust, ob dir das Abziehen in Ordnung erscheint :smile:

Hat jemand hier vielleicht eine Idee ?

Vielleicht siehe oben… :smile:

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar…irgendwie steige ich
echt nicht mehr durch.

Vielleicht ja nun besser :smile:

Ach ja, und wo ich gerade dabei bin :wink:
Wie ist das eigentlich, wenn ich per Auto unterwegs bin mit
einer Gepäckvers. ? Gelten dann die gleichen Besttimmungen wie
bei einem Flug ?

Klar… solange du dich auf einer Reise befindest, für die diese Versicherung abgeschlossen wurde, ist der Schutz vollumfänglich vorhanden.
Kleiner Tipp: Kommt das Gepäck im Flieger abhanden, so leistet im Normalfall die Versicherung der Fluggesellschaft. Vorteil: zumeist Neupreisentschädigung.

Kommt das Gepäck gar in einem festen Haus abhanden und das Hotelzimmer z.B. ist abgeschlossem, so sichert dies die Hausratversicherung ab und der Schutz beträgt hierbei die 10% der Versicherungssumme+10% Vorsorgeaufschlag. Vorteil: in jedem Fall Neupreisentschädigung.

Danke euch schon mal sehr !!

Vielleicht hat´s geholfen.

Gruß
Marco

Noch mehr Fragen
Hallo Marco :smile:

Erst mal vielen Dank…nur sind doch noch Fragen offen…du weißt, mit Vers. hab ich es nicht so :wink:

Zur Vorgeschichte noch kurz…ich hatte vor einigen Jahren mal einen solchen Schaden…damals war es ein einziger Krampf, ich war unterversichert, aber es gab keine höhere Versicherung. Also habe ich freiwillig schon ein paar Dinge aussen vor gelassen.

Die Versicherung wollte Belge über alles, über jeden einzelnen Slip usw usf. Es war die reinste Katastrophe.

Nun ist es aber leider so, dass komischerweise oft Koffer abhanden kommen auf dem Weg von Deutschland nach Dubai…frag mich nicht wieso, keine Ahnung…aber meinen Schwiegereltern sind in den letzten 10 Jahren bereits 4 Koffer abhanden gekommen, immer auf dem Flug von Germany in die UAE.

Ich habe meinen Schwiegereltern und allen anderen Bekannten, die regelmäßig nach Dubai fliegen, jetzt geraten, eine Gepäckvers. abzuschließen, nur wüßte ich auch eben gerne, was es dann im Zweifelsfall zu beachten gibt.

Richtig, oder du kannst glaubhaft nachweisen, im Besitz dieser
Dinge gewesen zu sein. Insbesondere bei Schmuck sind daher
Fotos empfehlenswert. Ansonsten reicht für gewöhnlich ein
Zeuge, der bestätigen kann, dass du im Besitz dieser Sachen
warst. Vielleicht nicht nur den Freund :smile:

Ok…verstanden :wink:

Dieser Passus ist auch vielmehr auf hoch wertvolle Dinge
bezogen, die natürlich leichter verschwinden… nimmt die
Versicherung jedenfalls mal pauschal an… aber bei normaler
Durchschnittskleidung ist es eher unwahrscheinlich, dass sie
auch von deiner Unterwäsche Belege wollen. Es sei denn, diese
ist das Heidi Klum Modell :smile:

Nee nee…nicht Heidi Klum, aber schon sehr hochwertige Sachen, die ich nunmal habe, trage und entsprechend eben auch mit mir rumschleppe, wenn ich unterwegs bin. Ich kann mich ja nun nicht extra für einen Auslandsaufenthalt bei Charme und Anmut einkleiden :wink:
Also wie gesagt, ich mußte damals über wirklich alles eine Quittung vorlegen.
Hätte ich das nicht getan, hätte ich die Quittungen über den Neuerwerb dieser Sachen vorlegen müssen. Aber genau daran nehme ich Anstoß…ich meine, wenn ich mir innerhalb von 1-2 Jahren Kleidung im Wert von ca. 10.000 DM zulege ist das ja noch realistisch, aber wie soll ich denn innerhalb von 4 Wochen diese Klamotten neu kaufen ? Das geht a) finanziell nicht und b) finde ich ja nun nicht immer genau das, was mir gefällt.

Ich habe aber nur 4 Wochen Zeit, die Quittungen einzureichen…also irgendwas stimmt hier doch nicht, oder wie ?!

Siehe oben… entweder du hast Belege, bei Elektroartikel kann
die Garantie schonmal mehr als 6 Monate sein und ein
Aufbewahren sich lohnen, oder aber du kannst es glaubhaft
nachweisen. Grundsätzlich besteht für einen Nichtkaufmann gar
keine Belegvorhaltepflicht, zumindest wüsste ich nicht, aus
welchem Grund, außer zu Garantiezwecken, aber das ist ja kein
Muss, er dies tuen sollte.

Tja, der Versicherungsfritze damals hat aber behauptet, ich müsse Quittungen über Kleidung, Schuhe und Kosmetika 6 Monate aufheben…und nu ?

Bei wertvollen Stücken halt vorher Fotos knippsen… am besten
an deinem Körper.

Schmuck transportiere ich immer im Handgepäck.

Zeitwert ist der Wert, den du für diese Sachen bezahlen
müsstest, wenn du sie dir über eine Anzeige besorgen würdest.
Also 2 Jahre alte 501 z.b. für 60 DM… mal angenommen :smile:

Ja ok, aber wenn ich eine Klamotte habe, dann pflege ich die sehr…wenn ich sie nun gebraucht erwerbe, kann es sein, dass sie im schlechten Zustand ist, abgesehen davon mag ich keine gebrauchte Kleidung tragen…muß ich mich also auf den sogenannten Zeitwert einlassen ?

Was ist mit Dingen, die ich während des Urlaubs angeschafft
habe ?

Dafür wirst ja eine Quittung haben… und die sind
neuwertig… also ohne Abschlag zu behandeln.

Ja klar…aber dann wäre ich wieder unterversichert !?

Für Sachen, für die du keine Quittung hast, würde ich sagen:
Neupreis angeben und das Alter dazuschreiben… dann werden
sie was abziehen und du schaust, ob dir das Abziehen in
Ordnung erscheint :smile:

Das ist auch noch so ein Witz…mir erschien bei der Vers. gar nichts mehr in Ordnung…ich hatte, um ein Beispiel zu nennen, eine dünne Lederjacke von „MarcCain“ im Koffer, die war ca. 1 1/2 Jahre alt und ich hatte sie vielleicht 5x an…neu kostete sie 1800 DM…bekommen habe ich dafür 500 DM, obwohl die Geschäftsführerin von MarcCain in Hannover mir schriftlich bestätigte, dass ich dort eine bekannte Kundin sei und eben genau diese Lederjacke zu dem genannten Preis dort erworben habe. Nun war dieses Stück eben so gut wie neu, da so selten getragen. Irgendwie steht das ja alles nicht mehr in Relation

Klar… solange du dich auf einer Reise befindest, für die
diese Versicherung abgeschlossen wurde, ist der Schutz
vollumfänglich vorhanden.
Kleiner Tipp: Kommt das Gepäck im Flieger abhanden, so leistet
im Normalfall die Versicherung der Fluggesellschaft. Vorteil:
zumeist Neupreisentschädigung.

Nee…die hätten mir damals eine Pauschale in Höhe von 2500 DM gezahlt…das wollte ich natürlich nicht und außerdem zahlen die Fluggesellschaften eh nicht, wenn eine gesonderte Vers. besteht.

Kommt das Gepäck gar in einem festen Haus abhanden und das
Hotelzimmer z.B. ist abgeschlossem, so sichert dies die
Hausratversicherung ab und der Schutz beträgt hierbei die 10%
der Versicherungssumme+10% Vorsorgeaufschlag. Vorteil: in
jedem Fall Neupreisentschädigung.

Das habe ich jetzt nicht kapiert…kannst du mal ein Beispiel nennen bitte ?!

Vielleicht hat´s geholfen.

Na…ehrlich gesagt noch nicht wirklich, weil jetzt bin ich eher verwirrt :wink:
Aber wenn du nochmal bereit bist, deine Zeit hier zu opfern, dann kommen wir der Sache sicher näher :smile:

Also noch mal Danke, Marco :smile:

Greetings,
Vanessa

mal so…
Hallo Vanessa,

Zur Vorgeschichte noch kurz…ich hatte vor einigen Jahren
mal einen solchen Schaden…damals war es ein einziger
Krampf, ich war unterversichert, aber es gab keine höhere
Versicherung. Also habe ich freiwillig schon ein paar Dinge
aussen vor gelassen.

Klar…

Die Versicherung wollte Belge über alles, über jeden einzelnen
Slip usw usf. Es war die reinste Katastrophe.

Versicherungen werden verbraucherfreundlicher. Auch wenn sie manchmal erst durch Gerichte dazu animiert werden müssen :smile:
Ich denke, es ist heutzutage keinem Menschen mehr zuzumuten, Belege über einen übermäßig langen Zeitraum aufzuheben. Zumindest für den Privatmenschen.

Ich habe meinen Schwiegereltern und allen anderen Bekannten,
die regelmäßig nach Dubai fliegen, jetzt geraten, eine
Gepäckvers. abzuschließen, nur wüßte ich auch eben gerne, was
es dann im Zweifelsfall zu beachten gibt.

Genau das, was es auf anderen Reisen auch zu beachten gibt. Dubai stellt in dem Sinne keine Extrawurst dar :smile:

Nee nee…nicht Heidi Klum, aber schon sehr hochwertige
Sachen, die ich nunmal habe, trage und entsprechend eben auch
mit mir rumschleppe, wenn ich unterwegs bin. Ich kann mich ja
nun nicht extra für einen Auslandsaufenthalt bei Charme und
Anmut einkleiden :wink:

Eh klar. :smile: Aber du hast sicherlich auch das eine oder andere Foto, wo die Sachen an dir sind und dann eben noch die Zeugen.

Also wie gesagt, ich mußte damals über wirklich alles eine
Quittung vorlegen.

Siehe oben und Verbraucherfreundlichkeit. Also ich weiß, dass bei unseren Kunden noch nie nach Belegen gefragt wurde. :smile: Zumindest weiß ich, dass da auch Bargeld erstattet wurde, welches in der Börse auf den Stranbaggy lag und man selber im Meer baden war :smile: Und das war nicht nur ein Groschen, der da fehlte :smile:

Wegen der Frist und dem Vorlegen der Quittung frage ich nachher nochmal nach und würde dir ggf. noch was dazu sagen, wenn was anderes bei rauskommt. :smile: Ich meine aber nicht, dass du innerhalb von 4 Wochen die Dinge neubeschaffen musst.

Tja, der Versicherungsfritze damals hat aber behauptet, ich
müsse Quittungen über Kleidung, Schuhe und Kosmetika 6 Monate
aufheben…und nu ?

Nu? Er hatte unrecht. Du bist als Privatmensch keinesfalls belegpflichtig. Für das Wahren von Garantieansprüchen lohnt es sich aber für gewöhnlich, die Rechnung 6 Monate, da dies die Mindestgarantiezeit ist, zu behalten. Sagst du dir aber, da geht nichts kaputt und selbst wenn, wäre kein Riesenverlust, musst du auch die Quittung nicht vorhalten, du kannst dann eben nur nicht deine Garantieansprüche geltend machen :smile: Für die Steuer kann sich ein Behalten der Anschaffungsbelege auch noch lohnen. Machst du die aber auch nicht oder bleibst unter deinen Freibeträgen macht es auch hierbei keinen Sinn. Ich bleibe dabei, hierbei ist es kein Muss, sondern dein Wille, wenn du sie behältst.

Ja ok, aber wenn ich eine Klamotte habe, dann pflege ich die
sehr…wenn ich sie nun gebraucht erwerbe, kann es sein, dass
sie im schlechten Zustand ist, abgesehen davon mag ich keine
gebrauchte Kleidung tragen…muß ich mich also auf den
sogenannten Zeitwert einlassen ?

Wenn die Versicherung nur eine Zeitwertentschädigung vorsieht, in jedem Fall. Ich frage mal rum, ob es auch eine Neuwertentschädigung gibt.

Ja klar…aber dann wäre ich wieder unterversichert !?

Ich dachte, du hättest 6000 dm mit bei 10.000 versicherungssumme?
Meines Wissens nach ist aber die Reisegepäckversicherung zwischenzeitlich eine 1.Risikoversicherung. Das bedeutet, bis dahin wird erstattet, darüber hinaus = Pech gehabt. Aber auch hier frage ich nach.

Zur Lederjacke: Hättest nicht einen Beleg bringen können, dass die gute Frau dir die Jacke für 1000 DM abgekauft hätte? Das wäre dann auch eine Art Zeitwert, da du das hättest erlösen können für die Jacke in diesem Zustand.

Nee…die hätten mir damals eine Pauschale in Höhe von 2500
DM gezahlt…das wollte ich natürlich nicht und außerdem
zahlen die Fluggesellschaften eh nicht, wenn eine gesonderte
Vers. besteht.

Wusste ich nicht :smile:

Das habe ich jetzt nicht kapiert…kannst du mal ein
Beispiel nennen bitte ?!

Okay. Hotelzimmer wird von dir abgeschlossen, Fenster sind auch verriegelt. Jetzt wird eingebrochen ( durch Fenster oder Tür ist egal) und dir wird ziemlich viel geklaut, dann ist dieser Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert, wenn du nicht länger als 3 Monate unterwegs bist :smile:
Die Hausratversicherung entschädigt dann im Rahmen ihrer Außenversicherung diesen Schaden. Schadenhöhe wäre dann:
(Versicherungssumme Hausrat + 10%) / Versicherungswert = Entschädigungsfaktor

Entschädigungsfaktor * Schaden = Entschädigung.

Entschädigung max. 10% von (Versicherungssumme +10%)

Hierbei ist aber auch eine mögliche Unterversicherung in der Außenversicherung zu beachten. Bei 100.000 Hausratsumme = maßgeblich 110.000 würde maximale Entschädigung über Außenversicherung von 11.000 DM machen… Bei höherer/niedriger Summe entsprechend :smile:

Den Rest kläre ich gleich ab und melde mich nochmal.

Gruß
Marco

1 „Gefällt mir“

Hi, Marco!

Ich mal wieder. Wollte Dir nur einen kleinen Hinweis geben um Deine Wissenslücke zu schließen… :wink:

Nee…die hätten mir damals eine Pauschale in Höhe von 2500
DM gezahlt…das wollte ich natürlich nicht und außerdem
zahlen die Fluggesellschaften eh nicht, wenn eine gesonderte
Vers. besteht.

Wusste ich nicht :smile:

Alle Fluggesellschaften entschädigen verlorengegangenes Gepäck nach den BEstimmungen des sog. Warschauer Abkommens. Dort ist in Artikel 22, Abs. (2) a) geregelt, das nur bestimmte Pauschalen je kg Reisegepäck entschädigt werden und zusätzlich auch noch Höchstgrenzen gelten. Das ist zwar ein Witz, aber nach internationaler Rechtsprechung leider anerkannt.

Die genaue Höhe der derzeit gültigen Pauschalen habe ich grad nicht Greifbar, könnte aber mal suchen. Ich glaube, es waren max. 250,-DM je kg bis max. 5.000,- Insgesamt. Bin mir aber nicht 100%ig sicher. Wenn ich mal suchen soll, sag Bescheid.

So long.
Mathias

1 „Gefällt mir“

Also…
Hallo Vanessa,

ich habe nochmal nachgefragt und wir bieten eigentlich nur Erstrisiko-Reisegepäckversicherungen an, d.h. es gibt keine Unterversicherung. Maximal nur den Wert, der versichert ist.

Die zeichnungsfreudigste, auch von der Versicherungssumme her, ist wohl die Victoria. Wobei wir mehrere Versicherer dieser Art haben nur die anderen waren bei uns in der Geschäftsstelle nicht bekannt, da dies über unsere Hauptverwaltung eingedeckt wird.

Zeitwert ist so, wie ich schon sagte, am besten Aufstellung von den Dingen machen, die man hatte und ca. Kaufpreis angeben und ggf. soweit vorhanden Belege dazu einreichen.

Hat man diese nicht, sollte man sich die Dinge wiederbeschaffen, wie du sagtest, und diese Quittung dann einreichen, wobei hierbei wieder auf den Zeitwert runtergerechnet wird.

Der Punkt mit der Widerbeschaffung ist auch so, da es hierbei nicht die 4 Wochen geben kann und sollte, zu deiner Sicherheit dir dies bestätigen lassen.

Kleines Beispiel hierzu: Geschäftsreise mit Laptop und auf dem Laptop sind Spezialprogramme, die nur von einer Firma eingerichtet werden können und auch supportet werden. Weltweit. Folgedessen bist du sicherlich nicht der einzige, der diesen Rechner neu haben will :smile:

Und das alleine kann schon mal Wochen dauern… wenn jetzt der Versicherer ankommen würde: Nase… wäre nicht wirklich im Interesse des Kunden :smile:

Sollte z.B. Bargeld abhanden kommen bei einem dieser Diebstähle, so gilt hierbei, wie auch bei den anderen Dingen der Grundsatz von Treu und Glauben. Bedeutet, wenn du stichhaltig nachweisen kannst, dass du im Besitz gewisser Dinge warst, und es bestenfalls noch belegen kannst, so gilt es als gestohlen, wenn du sagst, es wurde gestohlen.

Gruß
Marco

1 „Gefällt mir“

Perfekt :smile:
Hi, Mathias!

vielen Dank für die ausführlich Erklärung.

Werde es mir vielleicht nicht unbedingt merken können, aber wozu gibt es ein Archiv :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco

Genau das, was es auf anderen Reisen auch zu beachten gibt.
Dubai stellt in dem Sinne keine Extrawurst dar :smile:

Nee…schon klar, aber ich habe selten erlebt, dass derart viele Koffer verschwinden wie auf dem Flug Germany->Dubai ( mit Emirates)…und deshalb meine ich eben, dass man sich versichern sollte.

Eh klar. :smile: Aber du hast sicherlich auch das eine oder andere
Foto, wo die Sachen an dir sind und dann eben noch die Zeugen.

Klar…nur hat dem Versicherungsfuzzi das damals alles nicht ausgereicht…der war sogar noch so dreist, mich zu fragen, was ich denn überhaupt als alleinreisende Frau in den UAE machen würde…als ich dann wahrheitsgemäß antwortete, ich hätte dort die Eltern meines Partner besucht, meinte er doch glatt, das könne mit einem Touristen-Visum ja gar nicht sein (12 Wochen), er hat mir als unterstellt, ich würde ihm einen erzählen. Ale ich dann sagte, ich hätte über den Chef meines Quasi-Schwiegervaters ein Visum bekommen, weil ich evtl. für ihn arbeiten wollte, mußte ich von ihm eine schriftliche Bestätigung über meine Aussage beibringen…da alles auf arabisch war, hätten die sich damit eigentlich nur den A*** putzen können, denn sie haben keinen Dolmetscher bemüht, wie ich im Nachhinein erfuhr…ich fand das alles ziemlich dreist und unverschämt. Aber das nur am Rande…so kann’s einem gehen mit dieses Irren *gg*

Ich dachte, du hättest 6000 dm mit bei 10.000
versicherungssumme?

Ja aber das war doch nur der Schaden…insgesamt hatte ich wesentlich mehr dabei…und damit war ich unterversichert.

Zur Lederjacke: Hättest nicht einen Beleg bringen können, dass
die gute Frau dir die Jacke für 1000 DM abgekauft hätte? Das
wäre dann auch eine Art Zeitwert, da du das hättest erlösen
können für die Jacke in diesem Zustand.

Nee…das geht in so einer Boutigue leider nicht.

Okay. Hotelzimmer wird von dir abgeschlossen, Fenster sind
auch verriegelt. Jetzt wird eingebrochen ( durch Fenster oder
Tür ist egal) und dir wird ziemlich viel geklaut, dann ist
dieser Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert,
wenn du nicht länger als 3 Monate unterwegs bist :smile:
Die Hausratversicherung entschädigt dann im Rahmen ihrer
Außenversicherung diesen Schaden. Schadenhöhe wäre dann:
(Versicherungssumme Hausrat + 10%) / Versicherungswert =
Entschädigungsfaktor

Entschädigungsfaktor * Schaden = Entschädigung.

Entschädigung max. 10% von (Versicherungssumme +10%)

Alles klar…super, Danke, jetzt habe ich auch das begriffen *blondeben*

Alles in allem bin ich wieder etwas schlauer…Merci :smile:)

Greetings,
Vanessa

Das ist aber wirklich nett :smile:
…dass du dich noch mal erkundigt hast…*schmack*

ich habe nochmal nachgefragt und wir bieten eigentlich nur
Erstrisiko-Reisegepäckversicherungen an, d.h. es gibt keine
Unterversicherung. Maximal nur den Wert, der versichert ist.

Aha…die Evita aber nicht, und viele andere auch nicht.
Siehe auch hier :
http://www.infoquelle.de/Recht/Reise_Recht/Reisegepa…

Hat man diese nicht, sollte man sich die Dinge
wiederbeschaffen, wie du sagtest, und diese Quittung dann
einreichen, wobei hierbei wieder auf den Zeitwert
runtergerechnet wird.

Ganz schön heavy irgendwie *seufz*

Sollte z.B. Bargeld abhanden kommen bei einem dieser
Diebstähle, so gilt hierbei, wie auch bei den anderen Dingen
der Grundsatz von Treu und Glauben. Bedeutet, wenn du
stichhaltig nachweisen kannst, dass du im Besitz gewisser
Dinge warst, und es bestenfalls noch belegen kannst, so gilt
es als gestohlen, wenn du sagst, es wurde gestohlen.

Ich kann mir schon vorstellen, dass auch bei der Reisegepäckversicherung irre viel Betrug läuft, wie bei diversen, ja fast allen anderen Versicherungen auch…und deshalb ist schon klar, dass ich irgendwie beweisen muß, dass ich tatsächlich im Besitz dieser Gegenstände war.
Nur reicht das den Versicherungen so ja anscheinend alles nicht aus und man muß sich komische Bemerkungen anhören wie „eine Frau allein in Dubai und dann auch noch mit solchem Gepäck…“ etcpp…das ist nervig und unverschämt.

Aber nun gut, ich bin nun im Bilde und finde es wirklich lieb, dass du extra nachgefragt hast…Danke nochmal !

Greetings,
Vanessa

dazu sage ich nur…
Hi again,

komischer Berater,… er sollte eigentlich mehr in deinem Sinne arbeiten, weil er langfristig dann mehr von dir hat… aber gibt eben immer noch welche, die keine Brille haben *fg* …

Den anderen Artikel hast hoffentlich noch gelesen…

Gruß
Marco

Kleine Anmerkung…
Hi again,

also… Reisegepäckversicherungen schließt man ja schonmal gleich gar nicht im Reisebüro ab… sonstige Versicherungen eher auch nicht… :smile:

Hinterher ist das Gejammer wegen der nicht ersetzten Sachen groß, aber kann man von einem Reisebüro nunmal auch nicht unbedingt verlangen.

Ich könnte dir daher nur raten, melde dich mal in deiner Nähe bei einem Makler und von dem bekommst du auf Garantie auch keine solchen Offerten :smile:

Wichtiger ist aberm du bekommst nen guten Schutz :smile:

Weil du bist sein Chef, er kann sich sowas verkneifen, a dich zu betrügen und b dich dumm von der Seite anzumachen :smile:

Gruß
Marco

Bittäscheen. Dank für die Blumen… :wink: (o.T.)
Hier steht doch eh kein Text.