Reisegewerbe

Hallo Zusammen,

stellen wir uns mal vor,jemand hat grade ein Unternehmen mit einem mobilen Stand für Backwaren angemeldet-deshalb „Reisegewerbe“.
In der Gewerbekarte ist vermerkt: „zum feilbieten von: Waffeln + Kaffee“. Man weißt dem Mann vom Amt daraufhin,daß auch noch etwas anderes angeboten wird,aber er meint,daß wäre ja ähnlich und würde deshalb so passen.
1.Frage - stimmt das so und bekommt man dann auch keinen Ärger bei Kontrollen?

2.Frage - kann man die Karte noch erweitern lassen auf z.B.Tätigkeiten nach Schaustellerart o.ä?

3.Frage - was macht man,wenn man sich auch noch in einem ganz anderen Bereich z.B. Seniorenhilfe engagieren will? Kann man das erstmal „testen“ oder muß dafür ein „normales“ Gewerbe zusätzlich abgeschlossen werden?

Vielen Dank für die Hilfe!
LG
Shadana

Hallo,

zu Punkt 1 und 2: Und wenn die Kontrolle dann nörgelt, ist der gute vom Amt es nicht gewesen und hat etwas ganz anderes gemeint. Entweder einen ganz allgemeinen Text in der Gewerbeanmeldung angeben, der sicher alles abdeckt, oder, siehe Punkt2, den Text ergänzen lassen. Kostet zwar wieder etwas, ist aber sicherer.

Gewerbe mal testen geht nicht, wenn es ausgebübt wird, muss es auch angemeldet werden. Da die Anmeldung ja nicht so aufwendig ist und meist auch nicht teuer (ggf. vorher erkundigen) sollte dies gemacht werden.

Viel Erfolg

Hartmut
www.hdbs.de