Hi Lara,
vor ner Woche war genau DAS Thema im TV. (ich glaube „Die Verbauchershow“ bei RTL.
Da wurde einer solchen Friseurin das Leben schwer gemacht.
Ein Anwalt sagte dazu, dass man im Reisegewerbe keine „Stammkunden“ haben darf, die sich „von sich aus“ melden.
Die Kunden dürfen also den Friseur nicht anrufen können. Telfonnummer hinterlegen oder damit werben ist somit dann kein reines Reisegewerbe mehr.
Die Friseurin hat das in dem Beitrag so gelöst, dass sie die Kunden im festen Turnus angesprochen hat.
Das Leben sollte ihr übrigens dadurch schwer gemacht werden, dass die Stadt die „Betriebsräume“ besichtigen wollte und auch mit Strafgeldern gedroht hat, um dieses durchzusetzen.
Man wolte ihr nicht glauben, dass sie ihre Kunden nur durch „Klinkenputzen“ bekommt.
Beim Reisegewerbe braucht man weniger bis keine Auflagen zu erfüllen.
Feste Geschäfte müssen in Kammern und Innungen Mitgleid sein und eventuell auch einen Meisterbrief vorlegen können.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst:
Dann wäre das „Außerhausschnippeln“ einfach eine zusätzliche Serviceleistung.
Der Einwand, wie man das denn machen wolle mit dem Reisegewerbe, erachte ich als unwichtig.
Man schneidet eben im Haus des Kunden.
Werbung allgemein ist ja auch nicht verboten.
ICH würde zum Beispiel Handzettel in die Briefkästen werfen…
„Am 30. 02. kommt der Firseur direkt zu Ihnen … Wenn Sie möchten, trommeln Sie Nachbarn und Freunde zu einer Haarschneideparty zusammen
“
Lass dir was Originelles einfallen. Es darf nur nie deine Adresse oder Kontaktdaten dabeisein.
Gruß
BJ