Reisegewerbe + Friseur

Hallo,

ich hätte folgende Frage:

Ein Friseur im Reisegewerbe, wie dürfte dieser seine Werbung gestalten? Direkt werben darf er ja nicht, weil er kein Standgewerbe hat. Dürfte er nach erfolgtem Haare schneiden seine Telefonnummer hinterlassen? Darf er dann nach erfolgten Haare schneiden einen Folgetermin ausmachen?

Wie könnte er ein Standgewerbe bekommen? Evtl. mit § 8- Ausnahmeregelung- 3 Jahre Ausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, danach Familiengründung, Haus gebaut und jetzt ARbeitslosigkeit. Wäre dies nach den Leipziger Beschlüsse eine Möglichkeit die Genehmigung zu erhalten und somit das Standgewerbe mit dem Reisegewerbe zu kombinieren?

Vielen Dank.

Lara

Hallo

Ein Friseur im Reisegewerbe,

Wie soll das aussehen? Von einem öffentlichen Platz zum nächsten, dem Kunden im Park die Haare schneiden oder meinst du Hausbesuche?

Soweit ich weiß, ich kann mich auch mal wieder irren, ist das Reisegewerbe zum Haare schneiden möglich. Allerdings sind damit einige Auflagen zu erfüllen.

Nehmen wir aber mal an, du bekommst ein Reisegewerbe zum Haare schneiden .

…wie dürfte dieser seine Werbung
gestalten? Direkt werben darf er ja nicht, weil er kein
Standgewerbe hat.

Warum solltest du nicht für eine Dienstleistung werben ? Und was verstehst du unter Standgewerbe? Der Stand auf einem Markt?

Schau mal hier: http://norm.bverwg.de/jur.php?gewo#60d

Frage bei deiner zuständigen Gemeinde nach. Die sollten bei einem persönlichen Gespräch ganz genau wissen was du meinst und dir dann sagen können, was geht und was nicht geht.

Gruß Nino

Hi Lara,
vor ner Woche war genau DAS Thema im TV. (ich glaube „Die Verbauchershow“ bei RTL.

Da wurde einer solchen Friseurin das Leben schwer gemacht.

Ein Anwalt sagte dazu, dass man im Reisegewerbe keine „Stammkunden“ haben darf, die sich „von sich aus“ melden.

Die Kunden dürfen also den Friseur nicht anrufen können. Telfonnummer hinterlegen oder damit werben ist somit dann kein reines Reisegewerbe mehr.

Die Friseurin hat das in dem Beitrag so gelöst, dass sie die Kunden im festen Turnus angesprochen hat.

Das Leben sollte ihr übrigens dadurch schwer gemacht werden, dass die Stadt die „Betriebsräume“ besichtigen wollte und auch mit Strafgeldern gedroht hat, um dieses durchzusetzen.
Man wolte ihr nicht glauben, dass sie ihre Kunden nur durch „Klinkenputzen“ bekommt.

Beim Reisegewerbe braucht man weniger bis keine Auflagen zu erfüllen.
Feste Geschäfte müssen in Kammern und Innungen Mitgleid sein und eventuell auch einen Meisterbrief vorlegen können.

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst:
Dann wäre das „Außerhausschnippeln“ einfach eine zusätzliche Serviceleistung.

Der Einwand, wie man das denn machen wolle mit dem Reisegewerbe, erachte ich als unwichtig.
Man schneidet eben im Haus des Kunden.

Werbung allgemein ist ja auch nicht verboten.
ICH würde zum Beispiel Handzettel in die Briefkästen werfen…
„Am 30. 02. kommt der Firseur direkt zu Ihnen … Wenn Sie möchten, trommeln Sie Nachbarn und Freunde zu einer Haarschneideparty zusammen :smile:

Lass dir was Originelles einfallen. Es darf nur nie deine Adresse oder Kontaktdaten dabeisein.

Gruß
BJ