Reisegewerbe für Vorbestrafte?

Hallo Herr THOMAS MEGERLE

Ich freu mich sehr Ihre bekanntschaft machen zu dürfen.Wenn es Ihnen keine Umstände bereitet dann ersuche ich Sie um Ihre Hilfe.

Ein Reisegewerbe wird Vorbestraften nicht erteilt daher meine frage, wie kann man das umgehen?
Welche Möglichkeit hat man trotzdem?
Würde es mit einem Partner klappen bei dem ich Angestellt wäre ohne anfallende kosten bzw. zu hohe Kosten?

vielen Dank für euer interesse

liebe Grüsse

hueso

Eine Reisegewerbekarte wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für Vorbestrafte erteilt. Dies hängt aber davon ab, für was die Bestrafung erfolgt ist. Dies liegt im Ermessen der ausstellenden Behörde.

Je nach Gewerbe ist eine Reisegewerbekarte nicht zwingend erforderlich.
Dies ist wiederum abhängig was Sie im Reisegewerbe machen.
Als Markthändler genügt eine normale Gewerbeanmedlung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Fester Wohnsitz ist hier die Voraussetzung. Bei diesem Vordruck lediglich „Reisegewerbe“ ankreuzen.
Sie haben lediglich die Einschränkung nur auf festgesetzen Märkten arbeiten zu dürfen als auf alle Krämermärkt und Volksfesten; aber nicht auf all den Märkten, die von einem Privaten Veranstalter durchgeführt werden (Flohmarkt, Mittelaltermarkt, Handwerkermarkt etc.).

Falls noch weiter Fragen sind, bitte melden

Sehr geehrter Herr THOMAS MEGERLE

ich danke Ihnen vielmals für die sehr sehr Hilfreiche Information.Irgendwie sind Sie der Einzigste der wirklich Verständnis an der Sache bis jetzt gezeigt hat,aber naja.
Vielleicht erläutere ich Ihnen das Anliegen etwas.
Es wurde eine 4,5 Jährige Haft verbüst zu erst von 2004 bis 2006 und dann nochmal 2008 bis 2011 beides wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetzes.Kleine Delikte sind auch vorhanden für die man allerdings keine Haftstrafe bekommen hat nur Sozialstunden in der Jungend.
Jetzt ist man bereit sein Leben umzukrämpeln und man braucht Unterstützung.Jede die man bekommen kann.
Zur Art des Gewerbes:
Es soll von e-bay zum weiter verkauf Ware erworben werden in grossen Mengen.oder von Lagerverkäufen restwaren etc. Der Verkauf soll hauptsächlich über Internet statt finden,in ganz seltenen Fällen auch mal auf Märkten.

vielen dank nochmals für Ihre Mühen

hueso

In Ihrem Fall reicht eine einfache Gewerbeanmeldung aus. Ein fester Wohnsitz ist allerdings Voraussetzung hierfür. Probleme wird es allerdings noch bei der Eröffnung eines Händlerkontosd bei EBAy geben und bei einer Bank. Da Sie ja ein Geschäftskonto brauchen (Vorschrift vom Finanzamt).