Reisegewerbe oder was ?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage.

Ich bin momentan arbeitslos, arbeite aber nebenbei als Mystery Shopper und als Test Dieb bei einer Agentur für rund 200,00 € mtl. dieses weiss die arge auch.

Meine Frage ist :

Ich würde es gerne Hauptberuflich machen, da ich ein gutes und regelmäßiges einkommen erzielen könnte.

Was mache ich aber ?

Ist es ein normales Gewerbe, und wenn ja was für eins? Eigene Agentur?
Oder fällt es unter dem Reisegewerbeschein?

Die Stadt Dortmund sagt zum Reisegewerbe folgendes :

_Eine Reisegewerbetätigkeit liegt vor, wenn jemand ohne vorherige Bestellung durch den Kunden außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren anbietet, Bestellungen auf Waren aufsucht, Waren verkauft, Leistungen anbietet, Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt.

Hoffe ihr könnt mir helfen :wink:

Liebe Grüsse aus Dortmund,

DavoxX_

Hallo davoxx,

es handelt sich nicht um ein Reisegewerbe, da ja keine Waren (wie z.B. bei einem fahrender Händler)angeboten werden. Vielmehr sollte einfach ein Dienstleistungsgewerbe (Beratungsgewerbe9 angemeldet werden.
Es werden ja NUR dienstleistungen ausgeführt.

Ein Elektriker der seine Firma in Stadt X angemeldet hat und in den Städten A B C installationen durchführt hat ja auch kein Reisegewerbe.

viel Erfolg und TOI TOI TOI

Gruß
Brandy

Hallo davoxx,

es handelt sich nicht um ein Reisegewerbe, da ja keine Waren
(wie z.B. bei einem fahrender Händler)angeboten werden.
Vielmehr sollte einfach ein Dienstleistungsgewerbe
(Beratungsgewerbe9 angemeldet werden.
Es werden ja NUR dienstleistungen ausgeführt.

Ein Elektriker der seine Firma in Stadt X angemeldet hat und
in den Städten A B C installationen durchführt hat ja auch
kein Reisegewerbe.

Ich muss da widersprechen. In einem Reisegewerbe werden keineswegs nur Waren, sondern durchaus auch Dienstleistungen jeglicher Art angeboten.

Es werden das Standgewerbe und das Reisegewerbe unterschieden. Bei einem Standgewerbe kontaktiert der Kunde den bspw. Elektriker, er geht also in den Laden oder ruft ihn an oder oder oder und sagt „Guten Tag, ich muss ein paar Steckdosen installiert haben. Können Sie das machen und was kostet das?“
In einem Reisegewerbe hingegen geht der Gewerbebetreibende zu einem möglichen Kunden, klingelt dort an ud sagt „Guten Tag, ich bin Elektriker, haben sie Arbeit für mich?“
In einem Reisegewerbe darf der Gewerbebetreibende keine Werbung machen und nie vom Kunden aufgesucht werden.

Es könnte sich also dann um ein Reisegwerbe handeln, wenn der Testdieb von Laden zu Laden geht und dort seine Dienste anbietet. Ein so erhaltener Auftrag muss auch nicht umgehend ausgeführt werden, sondern es kann sodann ein Auftrag daraus entstehen.