Wer kennt sich darin aus?
Ich habe eine Idee, die ich
nicht ad acta legen werde.
Ich möchte das prüfen (lassen)
und benötige auch Eure Hilfe.
Mit einem Reisegewerbe (Essen per
Wagen) möchte ich „starten“
Ich habe einen gut bezahlten
Job und möchte diesen auch nicht
so schnell aufgeben.
Ich habe vor, dass meine Schwester
den Wagen lenkt und somit die Arbeit
und ich steuere die Kohle bzw. die
Investionen die wir zu anfangs haben
werden. Was ist zu beachten? Oder
ist das so nicht umsetzbar?
Vielen Dank im voraus. Cu
Die etwas magere Sachverhaltsschilderung läßt leider nur die folgenden, eher grundsätzlichen Hinweise zu:
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Wenn Sie zubereitete Speisen (regelmäßig) im Umfeld Ihres Wohnortes an Kunden ausliefern wollen, die dies zuvor schriftlich oder telefonisch bei Ihnen bestellt haben, liegt höchstwahrscheinlich kein Reisegewerbe, sondern ein stehendes Gewerbe vor. Der Betrieb eines solchen Gewerbes ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen (im Gegensatz zum Reisegewerbe, das in der Regel sogar eine Erlaubnis erfordert).
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Wenn Sie das Gewerbe gemeinsam mit Ihrer Schwester in der Weise betreiben wollen, daß Ihre Schwester ihre Arbeitskraft einbringt und Sie selbst neben Ihrer Freizeit insbesondere das notwendige Startkapital beisteuern, so entsteht zwischen Ihnen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn Ihr Gewerbe darüber hinaus einen gewissen Umfang erreicht, sogar eine offene Handelsgesellschaft (oHG).
Daher sollten Sie sich unbedingt mit den Grundzügen des Gesellschaftsrechts (insb. Geschäftsführung und Vertretung, Haftung für Verbindlichkeiten, Gewinn- und Verlustverteilung usw.) vertraut machen und eventuell Ihre Rechtsbeziehungen durch Gesellschaftsvertrag regeln. Sollte eine oHG vorliegen, sind Sie außerdem zur Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister sowie zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet. Im übrigen gilt für die oHG und ihre Gesellschafter das Sonderrecht der Kaufleute. -
Es schadet darüber hinaus auch nicht, sich mit den Umrissen des Vertragsrechts (Vertragsabschluß, Zahlung, Folgen von Vertragsverletzungen, allgemeine Geschäftsbedingungen) vertraut zu machen.
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Desweiteren sollten Sie klären, inwieweit Ihr Arbeitsverhältnis - rechtlich wie tatsächlich - eine Nebentätigkeit gestattet.
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Schließlich sollten Sie sich auch über die steuerrechtlichen Besonderheiten eines selbständigen Gewerbebetriebs informieren.
Mit freundlichen Grüßen