Hallo liebe Experten,
ich hab mal eine Frage, bei der mir keiner so richtig eine Auskunft geben kann. Und zum Gewerbeamt möchte ich vorerst noch nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken… Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen:
Mein Bruder möchte hat eine „Imbiss-Idee“ und möchte eine Reisegewerbekarte beantragen. Da er keinen festen Standplatz hat und quasi von A nach B und zu C reisen möchte um dort sein Essen zu verkaufen. So weit so klar. Um auf Öffentlichen Plätzen stehen zu dürfen, benötigt man zusätzlich noch eine Sondergenehmigung der statt, auch das ist einleuchtend.
So aber was ist nun mit öffentlichen Wegen? Darf man sich dort hinstellen? Z.B. vor einer Hochschule. Auf dem Gelände der Hochschule benötigt man die Genehmigung der Hochschule, aber was ist mit einer öffentlichen Straße davor? Darf man sich hier z.B. in eine kleine Einbuchtung stellen und für 45 Minuten verkaufen?
Wo finde ich hier Regelungen oder könnte ihr mir hier evtl. weiterhelfen? In den §§ 55 ff Gewerbeordnung kann ich nichts herauslesen…
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen…
Danke schon mal und liebe Grüße
Sabine